Der Fachdienst Kindertagesbetreuung umfasst die Aufgaben der Planung, Qualitätssicherung und Aufsicht der beiden Sachgebiete „Kindertageseinrichtungen“ und „Kindertagespflege“. Zentrale Aufgaben in beiden Sachgebieten sind die Gewährleistung des Schutzes von Kindern in der Kindertagesbetreuung, die Sicherung der Rechtsansprüche gem. § 24 SGB VIII sowie die Weiterentwicklung der Qualität im System der frühkindlichen Bildung. Grundvoraussetzung hierfür ist eine enge Vernetzung mit den 13 Städten und Gemeinden sowie weiteren Kooperationspartnern im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Derzeit sind im Fachdienst Kindertagesbetreuung insgesamt 25 Mitarbeiter*innen in drei Organisationseinheiten beschäftigt.
Kennziffer 02/2026
Fachdienstleiter*in Kindertagesbetreuung
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