Aufgaben der Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollziehers
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind für die Zwangsvollstreckung zuständig. Das bedeutet, sie verhelfen Gläubigern dabei, ihre gerichtlich festgestellten Ansprüche gegen die Schuldner durchzusetzen.
Das setzt in erster Linie eine Vermittlung zwischen Schuldnern und Gläubigern voraus. Ziel ist es, gütliche Einigung zu erreichen. Wenn dies nicht gelingt, kommen andere – je nach Situation ‖- Maßnahmen in Betracht.
Rechtliche Grundlagen:
* Zwangsvollstreckung (ZPO § 704 ff.)
* Pfandsiegelgerichte (ZPO § 829)
* Räumungsrechte des Eigentümers im Rahmen einer Pfändung von Wohnraum (BGB § 567 Absatz 2 Nr.1)