Ausschreibung einer unbefristeten Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice des Finanzamtes Bonn-Innenstadt
Im Finanzamt Bonn-Innenstadt ist zum 01.03.2026 eine unbefristete Stelle im Bereich Büroservice (m/w/d) in Teilzeit (35,85 Stunden/Woche = 90%) zu besetzen.
Das Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Poststelle
* Leerung des Hausbriefkastens, Öffnen, Kennzeichnen, Zuordnen und Weiterleiten der Eingangspost
* Weiterleitung der elektronischen Post (eFax, eMail-Schriftverkehr)
* Vorbereitung der Ausgangspost (Briefe und Pakete)
* Digitalisierung (Scannen) von Steuererklärungen und Eingangspost
Pförtnerdienst
* Empfang und Zutrittskontrolle
* Terminvergabe im Online-Termintool
* Ausgabe von Vordrucken
* Erteilung von allgemeinen Auskünften
Material- und Vordruckverwaltung
* Unterstützung bei der Verwaltung und Ausgabe von Arbeitsmaterial an Mitarbeitende
* Transport und Verwaltung der Vordrucke
Altaktenverwaltung
* Vertretung bei der Altaktenverwaltung (Archiv): Abholung, Einlagerung, Ausgabe und Aussonderung von Akten
Hausverwaltung
* Vertretung des Hausmeisters
* Unterstützung bei hausinternen Umzügen, Besorgungsgänge- bzw. Fahrten
Sonstiges
* Sonstige Aufgaben nach Bedarf
Wir erwarten von Ihnen:
* möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung
* fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
* ruhiges, freundliches und kompetentes Auftreten
* Teamfähigkeit
* grundlegende PC-Kenntnisse (MS Office)
* körperliche Belastbarkeit (Heben und Tragen schwerer Lasten)
* Führerschein der Klasse B
Wir bieten Ihnen:
* eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
* die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Frauenförderungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Ansprechpersonen:
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Bonn-Innenstadt Frau Roth (Tel 0228/718-2634) und Frau Wölwer (Tel 0228/718-2781) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung übersenden Sie uns bitte bis zum 16.01.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/
* Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Beglaubigtes Führungszeugnis
* Nachweis bei ggfs. vorliegenden Schwerbehinderung
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Bonn-Innenstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Bonn-Innenstadt
Welschnonnenstr. 15
53111 Bonn
Tel.: 0228/718-0
E-Mail: Service-5205@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Bonn-Innenstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Bonn-Innenstadt
c/o Finanzamt Bonn-Innenstadt
Welschnonnenstr. 15
53111 Bonn
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA205@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Bonn-Innenstadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .