Rechtspflegeberuf
Fachliche Erfüllung als Rechtspfleger/Rechtspflegerin besteht darin, hohes Maß an Fachwissen und Beratungskompetenz im Bereich der Rechtspflege zu erfüllen.
Die Tätigkeit beinhaltet die Wahrnehmung von Aufgaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Dabei wird sachlich unabhängig und eigenverantwortlich gehandelt.
Als Rechtspfleger/Rechtspflegerin sind wir für wichtige Teile der Rechtspflege zuständig und übernehmen dabei ehemals richterliche Tätigkeiten.
* Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken werden übernommen.
* Strafsachen (z.B. Vollstreckung von Freiheitsstrafen) werden bearbeitet.
* Familien- und Betreuungssachen (z.B. Verpflichtung und Kontrolle von Betreuern, Vormündern und Pflegern) fallen in unseren Zuständigkeitsbereich.
* Nachlasssachen (z.B. Erteilung von Erbscheinen, Testamentseröffnungen) werden bearbeitet.
* Grundbuchsachen (z.B. Entscheidung über Anträge auf Eintragung neuer Grundstückseigentümer oder Belastungen eines Grundstücks) fallen in unseren Zuständigkeitsbereich.
* Insolvenzverfahren werden bearbeitet.
Außerdem können wir auch im Bereich des Justizmanagements und als Lehrkräfte bei der Nachwuchsausbildung eingesetzt werden.
Der duale Studienweg
Ein 3-jähriger Vorbereitungsdienst beginnt mit dem Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und einer praktischen Ausbildung bei einem pfälzischen Amtsgericht, Landgericht und einer Staatsanwaltschaft in der Nähe deines Wohnortes.
Während des Vorbereitungsdienstes bist du bereits Beamtin/Beamter und erhältst monatliche Bezüge in Höhe von 1.567,85 Euro brutto.