Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Standort
Gemeinde Altenholz
Umfang
Vollzeit
Befristung
Unbefristet
Beginn
01.08.2026
Wenn Sie Interesse an öffentlichen Aufgaben und ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gemeinschaft haben, sich gern mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen, Rechts- und Verwaltungsfragen Ihr Interesse wecken, Ihnen aber auch der Umgang mit Menschen wichtig ist, dann starten Sie mit der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeinde Altenholz in eine interessante und abwechslungsreiche berufliche Zukunft.
Ihre Aufgaben:
* Eine dreijährige Ausbildung im dualen System
* Praxiszeit in der Gemeinde Alten-holz in allen 5 Fachbereichen
* Theorie in der Berufsschule Kiel und der Verwaltungsakademie Bordesholm
* Interner Unterricht im Kreishaus in Rendsburg
Ihr Profil:
* Sie besitzen zum Einstellungstermin mindestens den mittleren Bildungsabschluss.
* Sie sind aufgeschlossen, offen und kommunikativ.
* Sie sind flexibel und teamfähig.
Wir bieten:
* Eine Prämie in Höhe von 400,00 Euro für das Bestehen der Abschlussprüfung im ersten Versuch
* Einen Lernmittelzuschuss von 50,00 € für jedes Ausbildungsjahr
* Flexible Arbeitszeitregelungen
* Eine zusätzliche Altersvorsorge der VBL
* Regelmäßig kostenloses Obst
* Kostenfreies Mineralwasser und Kaffeegetränke
* Zuschuss zum Firmen-Fitness
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Jetzt bewerben bis zum 06.10.2025
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Fragen?
Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie unter
Für Fragen steht Ihnen Frau Fischer telefonisch unter: 0431 – 32 01 113 oder per E-Mail
unter: m.fischer@altenholz.de gern zur Verfügung.
Hinweise
Sie sind interessiert?
Dann reichen Sie Ihre Bewerbung für den Einstellungstermin 01. August 2026 mit Ihrem Lebenslauf, letzten Schulzeugnis und ggf. weiteren Bewerbungsunterlagen (ein zusammenhängendes Word- oder pdf-Dokument) bis zum 05. Oktober 2025, über den Bewerbermanager auf unserer Homepage, unter der Rubrik Rathaus/Service-Stellenangebote-Aktuelle Stellenangebote ein. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorrangig berücksichtigt. Aktive Mitglieder einer freiwilligen Feuerwehr oder einer anderen Hilfsorganisation werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.