Ihre Aufgaben
* Leitung des Referates mit seinen derzeit vier Mitarbeitenden
* Rechtssetzungsverantwortung für das Kindertagesförderungsgesetz
o Juristische Bearbeitung von Fragestellungen hinsichtlich der Kindertagesförderung sowie schwieriger Einzelfälle
o Fachliche Verantwortung von gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
o Inhaltliche Ausgestaltung, kontinuierliche Fortentwicklung sowie Monitoring der Kinderbetreuungsfinanzierung
o Rechtsetzung (Erstellung von Gesetzesentwürfen, Entwürfen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mit Bezug zur Kindertagesförderung)
o Konzeptionelle Umsetzung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Landesrecht
o Investitionen und Investitionsprogramme von EU, Bund und Land
o Zuweisungen und Finanzierung der Kindertagesförderung
o Gremienarbeit auf Bundes- und Landesebene
o regelmäßige Austausche mit den kommunalen Landesverbänden und den Interessenvertretungen zu gesetzlichen Reformvorhaben des Referates
1. Ihr Profil
* Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung "AllgemeinerDienst", nachgewiesen durch die Befähigung zum Richteramt
* Erfahrungen in der Wahrnehmung einer Stelle/eines Dienstpostens in einer obersten Landes- oder Bundesbehörde erforderlich
* Sicheres Auftreten mit gezieltem mündlichem und schriftlichem Ausdrucksvermögen
* Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit
* Organisationsfähigkeit
* *
2. Das bieten wir Ihnen
* bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 LBesG M-V möglich. Im Tarifbereich wird ein Sonderdienstvertrag mit einer entsprechenden Vergütung geschlossen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
* Betriebliches Gesundheitsmanagement
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.