Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an Grundschulen in Hessen, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Insbesondere sind die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
* Die Bewerberin/ Der Bewerber sollte die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen übernehmen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler sozialpädagogisch beraten.
* Er/ Sie sollte die Implementierung von sozialem Lernen vorantreiben und den Einsatz eines Programms zum Sozialtraining in allen Jahrgangsstufen verankern.
* Er/ Sie sollte Ansprechpartner im Schulalltag bei Fragen und Problemen sein.
* Er/Sie sollte Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen und Trägern sozialer Arbeit halten und Angebote zur individuellen Förderung von Schülern machen.
* Er/ Sie sollte an der Entwicklung sowie der Implementierung des schulischen Schutzkonzeptes zur Sucht- und Gewaltprävention mitwirken.
* Er/Sie sollte sozialpädagogische Angebote für Klassen machen und sollte die Integration von Schülern nichtdeutscher Herkunft unterstützen. Hierbei sollte er/sie Ansprechpartner für die Seiteneinsteiger und ihre Familien sein.
* Er/ Sie sollte pädagogische Aufgaben im Rahmen des "Paktes für den Ganztag" übernehmen.
* Er/ Sie sollte im freizeitpädagogischen Bereich, insbesondere bei Betreuungsangeboten in den Ferien, tätig werden.
* Er/ Sie sollte bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen unterstützen.
* Er/ Sie sollte Verwaltungsaufgaben in Bezug auf die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, auch außerhalb der Unterrichtszeiten, übernehmen.
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle wird folgender Abschluss zwingend vorausgesetzt:
* Staatlich anerkannte Sozialpädagogin/ Staatlich anerkannter Sozialpädagoge:
Bachelor im Studiengang Soziale Arbeit
Wünschenswerte Kompetenzen und Erfahrungen, die als besonders relevant für die unten aufgeführten Aufgaben angesehen werden:
* Erfahrung im Einsatz von verschiedenen Sozialtraining-Programmen
* Erfahrung in der Mitarbeit in der Prozessentwicklungsgruppe Sucht- und Gewaltprävention
* Multiplikatorin/ Multiplikator Safe Place (Resilienzförderung)
* Qualifikation Internet-ABC
* Erfahrung in Konfliktmanagement
* Erfahrung in der Elternberatung
* Erfahrung in der Arbeit im Ganztag
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt als Sozialpädagogische Fachkraft nach: "Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in Hessen" vom 1. Februar 2018 (in der jeweils gültigen Fassung).
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen der Abschlüsse sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Aus Kostengründen können eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ggf. ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra