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Geschäftsführer/in (m/w/d) unbefristet und in teilzeit

Schöppenstedt
Festanstellung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsleiter
Inserat online seit: 24 Februar
Beschreibung

Die Niedersächsische Landes­behörde für Straßenbau und Verkehr ist unter anderem zuständig für Bau und Erhaltung von Bundes- und Landes­straßen in Niedersachsen sowie für die Kreisstraßen verschie­dener Landkreise. Sie beschäftigt rund 2.900 Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter. Die unterschied­lichen Aufgaben werden zum einen in vier zentralen Geschäfts­bereichen und zum anderen in 13 regionalen Geschäftsbereichen (ehem. Straßen­bauämter) wahrgenommen.

In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im

regionalen Geschäftsbereich Wolfenbüttel

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

der Arbeitsplatz/Dienstposten als Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt (w/m/d)
Entgeltgruppe 13 TV-L / A 13 NBesO

unbefristet zu besetzen.

Für verbeamtete Personen steht vorerst nur eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 NBesO zur Verfügung.

Aufgaben
* Leitung der Straßenmeisterei Schöppenstedt
* Verwaltung und Überwachung der Bundes- und Landesstraßen
* Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung
* Steuerung der Ressourcen
* Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen
* Übernahme der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale Aufgabenerledigung
* Sicherstellung der Einhaltung haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten
* Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im Allgemeinen nach außen

Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an.

Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.

Profil

Ihre fachliche Qualifikation:

* Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste Fachbereich Straßenwesen verfügen
* Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschaftsingenieurwesens mit Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik bzw. gleichwertiger Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen /Fachrichtungen verfügen.
* Gute Kenntnisse in Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG), Bauvertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL) sowie einschlägige bautechnische Normen sollten vorliegen
* Fachwissen im Haushaltsrecht, Tarif- und Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsnormen und Fachanwendungen (z. B. iTWO) ist wünschenswert.
* Die gängigen MS-Office Anwendungen müssen beherrscht werden.
* Sind diese Kenntnisse nicht vorhanden, wird die Bereitschaft zur Einarbeitung vorausgesetzt. Die Bereitschaft fehlenden Sachverstand durch entsprechende Fortbildungen einzuholen wird vorausgesetzt.

Ihre persönliche Qualifikation

* Bewerber (w/m/d) sollten neben der Fähigkeit zu zielorientierter, kooperativer Mitarbeiterführung über Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative sowie Organisationstalent und Verhandlungsgeschick verfügen
* Darüber hinaus wird auf Gleichstellungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit Wert gelegt
* Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist für diesen Dienstposten/Arbeitsplatz zwingend erforderlich
* Ihr Wohnsitz befindet sich in einer Entfernung zur Straßenmeisterei, die es Ihnen ermöglicht, Ihre dienstlichen Geschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei muss es Ihnen auch möglich sein, innerhalb einer Stunde Fahrzeit alle in Ihrer Verantwortung liegenden Straßen und Brücken zu erreichen. (Interne Verfügungslage zur „Einschränkung der Wohnungswahl für Leiter und Leiterinnen der Meistereien“)
Wir bieten
* Beschäftigungsumfang Vollzeit
* Entgeltgruppe 13 TV-L. Für die Eingruppierung ist eine langjährige praktische Erfahrung (mind. 3 Jahre) erforderlich.
* Besoldungsgruppe A 13 NBesO (Eine Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. Beamte (w/m/d) einer niedrigeren Besoldungsgruppe können daher vorerst nicht mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 13 NBesO rechnen.)
* Die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen
* Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d)
* Eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG
* 30 Tage jährlich Erholungsurlaub

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