Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 2 "Erstaufnahme, Verteilung" am Standort Neumünster vier Stellen für das Dezernat 20 "Erstverteilung der Asylbegehrenden" als
Sozialpädagogische Fachkraft (m/w/d) für
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit (mit mindestens 30 Wochenstunden) zu besetzen.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Mitwirkung an der fachlichen Weiterentwicklung, Koordination der Screeningprozesse unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Sozialdiensten, Schutzbeauftragten, medizinischen und psychologischen Fachstellen und weiteren Beteiligten
Beteiligung an Schulungs-, Sensibilisierungs- und Informationsformaten sowie Einbringung aktueller fachlicher Entwicklungen in die behördliche Praxis
Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration) oder
abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Sozialwesen (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), Sozialwissenschaften (mit pädagogischem Schwerpunkt), Erziehungswissenschaften, Sozialpsychologie, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, oder
Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II
Erfahrungen sowie Fachkenntnisse im Umgang mit vulnerablen Personengruppen im Asyl- und Aufenthaltskontext
Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist)
Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Kenntnisse der englischen Sprache; Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
~ Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
~ Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
~ ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
~30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche
~ vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt)
~ reduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness
~ SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss (Abschlusszeugnis und Notenübersicht), Arbeitszeugnisse). Sollte der Hochschulabschluss im Ausland erworben worden sein, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort "LZF 20x", Dezernat 12 Personal, Haart 148, 24539 Neumünster.