Die Justizvollzugsanstalt Bernau stellt zum 2. Bäckermeister / -in (m/w/d)
Die Justizvollzugsanstalt Bernau wurde im Jahr 1920 selbständige Strafanstalt, sie wird seitdem laufend fortentwickelt, baulich umstrukturiert und vollzuglich wie betrieblich den zunehmenden Anforderungen der Zeit angepasst. deutsche Staatsangehörigkeit,
erforderlich ist ein Haupt- oder Mittelschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung (hier: Bäckermeister/-in (m/w/d)) oder eine gleichwertige Ausbildung mit anerkannter Befugnis zur Ausbildung und
Januar 2027 befristetes Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) geschlossen, in welchem die Verpflichtung zur Ableistung eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes im Werkdienst der 2. Die Eingruppierung erfolgt hier in die Entgeltgruppe 8.
Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung der in der Bäckerei eingesetzten Gefangenen,
Übernahme von Verwaltungsaufgaben in der Bäckerei bzw. auch betriebsübergreifend (Bestandslisten, Nachweisführung usw.) und
Qualitätssicherung bei den hergestellten Produkten, sowie die Gewährleistung der Hygiene- und Arbeitsschutzbestimmungen nach HACCP und den BG-Vorschriften
gute EDV-Kenntnisse in Word und Excel,
Teamfähigkeit und Bereitschaft, mit unterschiedlichen Berufsgruppen in einem abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsumfeld zusammenzuarbeiten,
geregelte und planbare Arbeitszeiten von Montag bis Freitag von 5 Uhr bis 13 Uhr (kein Wochenenddienst),
einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst,
ein gutes Betriebsklima,
im Beschäftigungsverhältnis: Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L, Entgeltgruppe EG 8) sowie alle Leistungen im Rahmen des Tarifvertrags der Länder,
jährliche Sonderzahlung,
Chancengleichheit ist uns wichtig. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen.
Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.