Die Stadt Niebüll sucht zum 01.09.2025
zwei staatlich anerkannte Erzieher*innen (m/w/d) für die Schulsozialarbeit an der Gemeinschaftsschule Niebüll.
die Gewährleistung von ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung und von erfolgreichen Bildungsverläufen der Schüler*innen die Unterstützung der Entwicklung von Schule zu einem offenen Lern- und Lebensort der Abbau von Bildungsbenachteiligung themenorientierte präventive Angebote (zum Beispiel Gewalt, Sucht, Mobbing) Zusammenarbeit mit Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern (einzelfallbezogen oder im Rahmen von Prävention und Schulentwicklung)
eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in eigenständiges Handeln und Flexibilität Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit Beachtung des pädagogischen Konzeptes der Gemeinschaftsschule Einfühlungsvermögen transparenter Arbeitsstil gegenüber Mitarbeiter*innen und Leitung Bereitschaft zur Weiterbildung
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,00 Stunden sowie um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 22,04 Stunden.
Ausgehend davon, dass der Urlaub durch die Schulferien in Schleswig-Holstein abgegolten ist, entsteht ein Mehrurlaub von sechs Wochen jährlich. Das Beschäftigungsentgelt für die Vollzeitstelle wird somit für 34,50 Stunden wöchentlich entrichtet. Das Beschäftigungsentgelt für die Teilzeitstelle wird für 19,50 Stunden wöchentlich entrichtet.
ein interessanter Arbeitsplatz mit verantwortungsvoller Aufgabe eine Bezahlung nach der Entgeltgruppe S 8b TVöD (Anlage C) eine attraktive betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) jährliche Jahressonderzahlung vermögenswirksame Leistungen gute Fort-und Weiterbildungsmöglichkeiten Zuschuss zum Jobticket oder E-Bike-Leasing im Rahmen der Entgeltumwandlung EGYM-Wellpass im Rahmen des Gesundheitsmanagements
Die Vorgaben des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (GstG) werden berücksichtigt.
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