Die Stadt Bergen sucht schnellstmöglich eine/n
Bauhofmitarbeiter/in (m/w/d)** **für einen Einsatz in der städtischen Grünflächenpflege
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Ihre Aufgaben
* Anlage und Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen der Stadt Bergen wie Straßenränder, Parkanlagen und Spielflächen
* allgemeine Bauhofarbeiten, wie Aufbauarbeiten, Umzüge, oder einfache Bauunterhaltungsmaßnahmen
* Stadtreinigung und Müllentsorgung
* Winterdienst
Unsere Anforderungen
* eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder in einem anderen dem Aufgabengebiet dienlichem Beruf
* Führerschein der Klasse BE (mit der Bewerbung nachzuweisen)
* Fachkunde AS Baum 1 ist wünschenswert
* Erfahrung in der Grünpflege
* strukturierte Arbeitsweise
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
* Bereitschaft zur Übernahme von Sonderdiensten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, z.B. an Wochenenden
Wir bieten
* einen krisensicheren Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung
* eine Entlohnung in der EG 5 TVöD bei passender Berufsausbildung, ansonsten in der EG 4 TVöD
* grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten
* eine betriebliche Altersvorsorge und einen jährlichen Leistungsbonus
* ein betriebliches Gesundheitsmanagement
* Möglichkeit zum Fahrradleasing nach Ablauf der Probezeit
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 20. März 2026 in einem mit dem Stichwort „Bewerbung“ gekennzeichneten Umschlag an die Stadt Bergen, Deichend 3 - 7, 29303 Bergen.
Wir nehmen Ihre Bewerbungsunterlagen auch gerne per E-Mail unter der Adresse personalabteilung@bergen-online.de entgegen. Hierzu bitten wir Sie, die Unterlagen in einem pdf-Dokument zusammenzuführen.
Für Rückfragen steht Herr Liebert unter Tel. 05051/479-403 gern zur Verfügung.
Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Behinderung oder Gleichstellung vorliegt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls können die Unterlagen nach Ende des Bewerbungsverfahrens abgeholt werden, oder sie werden nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Mehr anzeigen