Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiter*innen (m/w/d). Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.
Wir suchen bei der Abteilung Bildung und Sport ab dem neuen Schuljahr eine*n Mitarbeiter*in als
Küchenkraft für die Gustav-Werner-Schule, Außenstelle Hörvelsinger Weg (m/w/d)
Teilzeit, unbefristet
Der Einsatz erfolgt mit einer Wochenarbeitszeit von 21 Stunden (53,85 % einer Vollbeschäftigung). Aufgrund der Umrechnung auf die Ferientage ergibt sich eine vertragliche Arbeitszeit von 18,06 Stunden pro Woche (46,31 % einer Vollbeschäftigung).
Die Arbeitszeiten verteilen sich wie folgt:
1. Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr – 14.15 Uhr
Die Bezahlung erfolgt bis
Ihre Aufgaben:
2. Zubereitung des Mittagessens gemäß vorgegebenen Rezepturen und Qualitätsstandards
3. Vorbereitung und Durchführung der Speisenausgabe durch Schüsselsystem
4. eigenständige Bestellung von Lebensmitteln und Materialien über ein digitales Bestellsystem
5. Annahme von Warenlieferungen sowie fachgerechte Lagerung und Kontrolle der Produkte
6. Reinigung von Geschirr und Arbeitsflächen
7. Entsorgung der Speisereste
8. Dokumentation (Reinigung, Temperaturen, etc.)
9. Einhaltung der Hygienevorschriften
Ihr Profil:
10. eine Ausbildung im Bereich Lebensmittelhandwerk (Bäckerei-/Fleischereifachverkäufer*in o. ä.) ist wünschenswert
11. fundierte Kenntnisse im Hinblick auf die genannten Küchentätigkeiten
12. hohes Maß an Hygienebewusstsein
13. Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
14. Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
15. Kommunikationsfähigkeit sowie selbstständiges Arbeiten
16. Deutschkenntnisse mind. Niveau B1 oder B2
17. Anpassung der Arbeitszeit an den Schulrhythmus
18. in Ausnahmefällen ist eine Verpflichtung von bis zu 3 Wochen Ferienbetreuung möglich
19. Erfahrung oder Offenheit im Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
20. Kompetenz und Sicherheit im Einsatz von Tablets und digitalen Anwendungen im Arbeitsalltag
Wir bieten:
21. ein vergünstigtes Deutschlandticket für die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
22. Mittagstisch in ausgewählten Gastronomie- und Kantinenbetrieben gegen einen geringen Eigenanteil
23. günstige Eintrittskarten in städtische Einrichtungen (Theater, Schwimmbad, Tiergarten, Museen)