Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger sind Sie für die Durchsetzung von Recht und Gesetz zuständig. Der Beruf ist geprägt von Eigenverantwortung, Weisungsfreiheit und einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern.
Das Studium zum Rechtspfleger vermittelt Ihnen theoretische Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst Theorie und Praxis. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen deutschlandweit anerkannten Hochschulabschluss.
Sie werden als Beamte des gehobenen Justizdienstes eingestellt und haben Beförderungsmöglichkeiten bis in den höheren Dienst aufsteigen zu können.