Im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, Ludwig-Winter-Str. 2, 38120 Braunschweig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten/Arbeitsplatz als Apothekerin/Apotheker im Dezernat 21 (Pharmazeutisches Inspektorat, Arzneimittelrecht) zu besetzen.Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen
nehmen Aufgaben im Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz u. a. auch im
Bereich Arzneimittelrecht wahr. Die Arzneimittelüberwachung ist in der
Abteilung 2 des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig angesiedelt. Als
Schwerpunkte sind hier die Überwachung von Arzneimittelherstellern und
-großhändlern, anzeigepflichtiger Betriebe nach § 67 Arzneimittelgesetz (AMG),
die Bearbeitung von Einfuhrerlaubnissen sowie die Durchführung von Inspektionen
zu nennen.
Sind Sie bereit, uns dabei aktiv zu unterstützen?
Dann werden Sie jetzt Teil unseres Teams!
Ihre Aufgaben
Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln
Überwachung von klinischen Prüfungen
Durchführung von Inspektionen bei Arzneimittelherstellern, pharmazeutischen Großhändlern,
Gewebeeinrichtungen
Bearbeitung von Anfragen zu pharmazeutischen Fragestellungen
Etwaige Änderungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.
Vorausgesetzt werden:
* Approbation als Apothekerin/Apotheker
* Qualifikation als GMP-Inspektorin/Inspektor
* erweiterte Kenntnisse im Arzneimittelrecht
* sicherer Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik
Persönliche Voraussetzungen:
* selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise, Entscheidungsbereitschaft, Fähigkeit zusachlicher Verhandlungsführung, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit, hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
Wünschenswert:
* Berufserfahrung in der behördlichen GMP-Überwachung
* Kenntnisse im Bereich der Durchführung klinischer Prüfungen
* Führerscheinklasse B (früher 3) sowie die Bereitschaft, ein Dienstkraftfahrzeug zu führen
Wir bieten Ihnen
* Neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichenDienst der Länder (TV-L) erhalten Sie zum Jahresende eine Sonderzahlung.
* Darüber hinaus bieten wir Ihnen zu den allgemeinen sozialen Sicherungssystemen eineZusatzversorgung (VBL) als Betriebsrente und vermögenswirksame Leistungen.
* Flexible Arbeitszeiten und weitere Möglichkeiten (z. B. mobiles Arbeiten), beruflicheund familiäre Interessen miteinander zu vereinbaren, sind selbstverständlich.
* Wir fördern und bieten Ihnen die Möglichkeit, sich fortzubilden.
Weitere Informationen für Sie:
Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Es wird aber die Bereitschaft vorausgesetzt, beim Vorliegen dienstlicher Gründe (z. B. bei mehrtägigen Inspektionsterminen) auch nachmittags oder ganztägig tätig zu sein.
Die Bereitschaft zu teilweise auch mehrtägigen Dienstreisen wird vorausgesetzt.
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat sich die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen zum Ziel gesetzt und ist bestrebt, Unterrepräsentanzen i. S. des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes in allen Bereichen und Positionen abzubauen. Daher werden im Beamtenbereich Bewerbungen von Männern besonders begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bitte
weisen Sie zur Wahrung Ihrer Rechte bereits in Ihrer Bewerbung auf eine
Behinderung oder Gleichstellung hin und fügen Sie zum Nachweis eine Kopie des
Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides bei.
Bewerbungen
von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Wir
freuen uns auf Sie!
Bewerberinnen
und Bewerber, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, fügen bitte eine
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der
Ansprechperson in der jeweiligen Personaldienststelle bei.
Für Rückfragen stehen zum Aufgabengebiet Frau
Dr. Schurer (Telefon 0531/35476-224) und zu dienstrechtlichen Angelegenheiten
Frau Krüger-Helling (Telefon 0531/35476-142) zur Verfügung.
Allgemeine
Informationen zu den Aufgaben der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in
Niedersachsen finden Sie unter .
Datenschutz:
Auf
Grund der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Sie
über die Verarbeitung der von Ihnen im Bewerbungsverfahren bereitgestellten
personenbezogenen Daten zu unterrichten.
Ich
verweise dazu auf folgende Information gem. § 13 Datenschutzgrundverordnung: .
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