Wohnen und arbeiten wo andere Urlaub machen!
Die Stadt Braunlage stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
Stellenbezeichnung: Leitung Bauamt (m/w/d)
Stundenumfang: Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich
besetzbar: ab sofort, unbefristet
Eingruppierung: Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 12 TVöD
Aufgabenschwerpunkte
* Leitungstätigkeiten: o Organisation des Amtes, Steuerung der Arbeitsabläufe o Personalverantwortung für ca. 6 Mitarbeitende aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Immobilien- und Klimaschutzmanagement o Verantwortung für die Haushaltsplanung im Amtsbereich
* Planung, Ausschreibung und Betreuung der Maßnahmen im investiven Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie der baulichen Unterhaltungsmaßnahmen
* Verantwortung und Betreuung der Förderprojekte und -maßnahmen, von der Fördermittelakquise bis zu den Verwendungsnachweisen
* Angelegenheiten der Raumordnung, Bauleitplanung und Bauordnung für alle Ortsteile
* Beratung in allg. baurechtlichen Angelegenheiten
* Bearbeitung von Stellungnahmen
* Erstellung von Vorlagen sowie Präsentationen für die Ratsgremien
* Teilnahme an Sitzungen der Ratsgremien und anderen Veranstaltungen (auch außerhalb der regulären Arbeitszeit) Die Übertragung weiterer Stelleninhalte bzw. die Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Zwingende Kriterien/ es wird vorausgesetzt
* Ausbildung o erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens (Hochbau), Städtebau, Raumordnung oder TGA (Diplom oder Master) oder vergleichbare technische Ausbildung ODER o Ausbildung als staatlich geprüfter Techniker/in vorzugsweise im Fachbereich Hochbau ODER o abgeschlossene Qualifikation als Handwerksmeister/in im Bau o alternativ: abgeschlossene Ausbildung in öffentlicher Verwaltung (mindestens A I) oder abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf mit überwiegendem Anteil an Verwaltungstätigkeiten. In beiden Fällen wird die Weiterbildung im 2. Angestelltenlehrgang (A II) und die Zusatzqualifikation als Bauleiter vorausgesetzt. Bei Nichtvorliegen sind die erforderlichen Weiterbildungen unverzüglich abzulegen.
* mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Bauwesen
* aktuelle Kenntnisse in Rechtsgebieten wie Vergabe- und Baurecht; insbesondere der UVgO, VgV, VOB/A, GWB
* Führerschein Klasse B
* Deutsch als Muttersprache oder mind. Niveau C1 GER Wünschenswerte Kriterien
* mehrjährige einschlägige Berufserfahrung, Berufserfahrung im Bereich öffentliche Verwaltung/ Kommunalverwaltung
Personalführungserfahrung, Projekterfahrung
Fort- und Weiterbildungen, die zur Übernahme der Position von Vorteil sind
hohe persönliche Motivation und Initiative sowie Eigenverantwortung
systematische, selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise
Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Beratungskompetenz und ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Kostenbewusstsein
sicheres Auftreten und serviceorientierter Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen
Was wir Ihnen bieten
* tarifgerechte Eingruppierung mit Orientierung an der Ausbildung; die Stufenzuordnung richtet sich nach der Berufserfahrung vermögenswirksame Leistungen sowie eine betriebliche Altersversorgung tarifliche Jahressonderzahlung und leistungsorientiertes Entgelt 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche Vereinbarkeit von Familie und Beruf großzügige, kostenfreie Fort- und Weiterbildungsangebote einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit einem motivierten und kollegialen Team
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen bis zum 04.01.2026 richten an: Stadt Braunlage - Personalamt - Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage oder
E-Mail: info@stadt-braunlage.de
(Bei Zusendung der Unterlagen per Post bitte nur Kopien, bei elektronischer Übermittlung die
Unterlagen bitte in max. zwei Anlagen zusammenfassen)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Personalamt, Frau Nagel, 05520/940-110 oder das Bauamt,
Frau Weise, 05520/940-142.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten
werden nicht erstattet.