Ihre Aufgaben Beratung des Arbeitgeber in allen rechtlichen Compliance- und Geldwäschepräventions-Belangen sowie Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung der diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen Beratung der Geschäftsführung sowie der internen Anlageberater im Rahmen von Due Dilligence Aktivitäten Betreuung von Bestandsinvestments Unterstützung bei der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Kunden und Vertragspartnern Management von Immobiliengesellschaften Ihr Profil Studium der Rechtswissenschaften, des Wirtschaftsrechts oder der Betriebswirtschaft oder vergleichbare Ausbildung bzw. bisherige einschlägige Tätigkeit Berufserfahrung im Bereich Compliance und Geldwäscheprävention Gute aufsichtsrechtliche Kenntnisse (GWG, WpIG, MaComp etc.) oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen Eigenständige, zielorientierte und präzise Arbeitsweise Teamfähigkeit und gute Kommunikationsfähigkeit Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten Was wir Ihnen bieten Verantwortungsvolle, eigenverantwortliche Aufgaben in einem sympathischen Team Eine attraktive, leistungsgerechte Vergütung Betriebliche Altersvorsorge Flexible Arbeitszeiten Zentrale Lage mitten in Düsseldorf mit bester Nahverkehrsanbindung Moderne IT-Infrastruktur und Arbeitsplatzausstattung Weiterbildungsmöglichkeiten Zukunftssicherer und familienfreundlicher Arbeitsplatz Ihr Ansprechpartner Für weiterführende Informationen steht Ihnen Herr Michael Kienow (Leiter Personal, karriere@wpv.eu ) gerne zur Verfügung. Über uns Die WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG (WPV AAM) ist ein 100%-iges Tochterunternehmen des Versorgungswerks der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts („WPV“). Das WPV verwaltet für seine rund 17.000 Mitglieder und Leistungsberechtigte Vermögen in Höhe von mehr als fünf Milliarden Euro. Das Vermögen wird neben einer Renten-Direktanlage im Wesentlichen in Investmentfonds gehalten, die als Spezialfonds bzw. sonstige alternative Investmentfonds („AIF“) für das WPV von entsprechenden Kapitalverwaltungsgesellschaften („KVG“) bzw. alternativen Investmentfondsmanagern (Alternative Investment Fund Managers – „AIFM“) aufgelegt worden sind. Darüber hinaus hält das WPV unmittelbar einen Immobilienbestand, in der Regel über Immobiliengesellschaften. Die WPV AAM berät die KVG und den AIFM und wirkt hierdurch und über die Verwaltung der Immobiliengesellschaften an der Vermögensanlage des WPV mit. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung von KVG und AIFM qualifizieren als Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und als Wertpapiernebendienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 5 WpIG. Soweit im Zusammenhang mit der Anlageberatung Vermittlungsleistungen erbracht werden, qualifizieren diese Tätigkeiten als Anlagevermittlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG. Die WPV AAM ist daher als Wertpapierinstitut zugelassen.