Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit über 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleistende, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die höhere Naturschutzbehörde, Dezernat 51, am Dienstort Arnsberg eine Kollegin / einen Kollegen (m/w/d) im Bereich
Landschafts-/Umweltplanung mit Schwerpunkt Naturschutz
(Besoldungsgruppe A 10 bis A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 bis 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Entwicklungsmöglichkeiten sind gegeben. Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits verbeamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Das Dezernat 51 nimmt innerhalb der Bezirksregierung die Aufgaben der höheren Naturschutzbehörde und der oberen Fischereibehörde wahr.
Dazu gehören u. a. die Vertretung der Belange des Natur- und Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Ausweisung von Schutzgebieten, Erhaltung und Verbesserung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete), die naturschutzkonforme Verpachtung landeseigener Flächen und die finanzielle Förderung von Naturschutzmaßnahmen.
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