Freiwilligenarbeit in sozialen Einrichtungen
1. Wenn Sie sich für eine freiwillige Tätigkeit entscheiden, unterstützen Sie Menschen mit Behinderung in verschiedenen Umgebungen.
2. In dieser Rolle begleiten Sie Personen mit erhöhtem Förder- und Pflegebedarf sowie Kinder und Jugendliche.
Aufgaben:
* Unterstützung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten;
* Begleitung von Personen mit erhöhtem Förder- oder Pflegebedarf;
Voraussetzungen:
3. Mitgefühl und Verständnis für Menschen mit Behinderung;
4. Fähigkeit zur Kommunikation und zum Austausch;
/h3>Einsatzort: verschiedene Einrichtungen.
Pflichtbeitrag: Tagesgeld nach § 53 Abs. 1 SGB VI