Ihre Aufgaben
* Durchführung von Radioaktivitätsanalysen mit dem Schwerpunkt auf spektrometrische Messungen
* Technische Assistenz bei Labor-, Mess-, Qualitätsmanagement- und Instandhaltungsaufgaben
1. Ihr Profil
Vorausgesetzt werden:
* * * * * * * * * abgeschlossene Berufsausbildung im naturwissenschaftlichen-technischen Bereich, wie z. B. Chemielaborantin/Chemielaborant, technische Assistenz oder vergleichbare Qualifikation mit entsprechenden chemischen und physikalischen Kenntnissen
* mindestens einjährige berufliche Erfahrungen in der Spuren-Analytik, idealerweise in einer Tätigkeit des geforderten Berufsabschlusses
* nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Wünschenswert sind:
* Fachkenntnisse entsprechend Fachausbildung einer Chemielaborfachkraft (Aufbereitung von Proben, für die Ultraspurenstoffanalytik)
* Kenntnisse in der Ultraspurenanalytik/Radiochemie/Umgang mit radioaktiven Stoffen: Vermeidung von Querkontaminationen, Einsatz von Spurenfängern, Einsatz von Spurenstoffen zur Ausbeutebestimmung
* Grundlagenkenntnisse in der allgemeinen Qualitätssicherung
* Kenntnisse im Strahlenschutz bei Umgang mit umschlossenen und offenen Strahlern sowie radiochemische Kenntnisse für nuklidselektives Arbeiten
* Software Genie und Apex zur Steuerung der Gamma-Spektrometrie-Messplätze
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2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe im neu eingerichteten Dezernat
* Beschäftigung nach Tarifvertrag
* Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch verschiedene Teilzeitmodelle
* 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) und eine großzügige Urlaubsplanung
* eine faire, sichere und pünktliche Bezahlung
* eine jährliche Sonderzahlung
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Vielfalt wird in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern geschätzt. Daher werden alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung - begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird empfohlen, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.
Ihren Onlinebewerbungsunterlagen fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die persönlichen Anforderungen erfüllen und über die geforderten Kenntnisse verfügen.
Für die unter dem Punkt "Ihr Profil" / "Vorausgesetzt werden:" genannten Spiegelstriche gilt, dass im Falle des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die geforderte Voraussetzung der nachgewiesenen Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.
Es wird vorausgesetzt, dass Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung einverstanden sind.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr) zu berücksichtigen. Bitte legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle Beurteilung sowie ggf. vorhandene weitere Arbeitszeugnisse/Beurteilungen bei. Sollte Ihnen eine entsprechende Beurteilung bzw. ein entsprechendes Zeugnis nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung kurzfristig zu veranlassen.
Ziel ist es, ca. einen Monat nach Ablauf der Bewerbungsfrist, die Bewerbungsgespräche zu führen.