Über uns Homepage Grundschule Hausen Ihre Aufgaben Schulhelferinnen und Schulhelfer zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und bei der Klassenleitung im Stundenumfang von 10 Stunden. Vorbemerkung: Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen. Der Arbeitsvertrag ist zweckbefristet für die Dauer des Startchancenprogramms, längstens bis 30.04.2027. Der Beschäftigungsumfang umfasst eine viertel Stelle. Die Arbeitszeit wird auf 3 Unterrichtstage verteilt. Urlaubstage müssen in den Schulferien genommen werden. Aufgaben: Unterstützung bei Rückmeldungen (z. B. Einsammlung und Ausgabe von Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben usw.) Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Ausführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung von Arbeitsaufträgen Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z. B. Digitalisierung und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft Ausgabe und dem Einsammeln von Materialien und digitalen Endgeräten Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z. B. Einbindung WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand) Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, vor und nach dem Unterricht), im fachpraktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung) Unsere Anforderungen Vorausgesetzt wird: Sie: arbeiten gerne mit Kindern im Grundschulalter zusammen helfen gerne anderen Menschen bei der Bewältigung von deren Aufgaben verfügen über deutsche Sprachkenntnisse zur Kommunikation können gut im Team arbeiten respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung und treten für sie ein respektieren die politische und religiöse Anschauung anderer und wahren bei den Schülerinnen und Schülern weltanschauliche Neutralität sind verschwiegen und betrachten jedes Kind als zu förderndes, einzigartiges Individuum Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen. Wünschenswert ist/sind: Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z. B. durch Vertretungserfahrung im Rahmen von VSS, entsprechende Tätigkeiten in Kirchen oder Sportvereinen. Arbeitsrechtliche Hinweise Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV‑H) vom 01. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV‑H abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt. In allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2. Bei Vollzeit beträgt bei einer 5‑Tage‑Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dies führt zu einer höheren tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitig mehr freien Tagen (Ferien). Bei Teilzeitbeschäftigung wird die höhere wöchentliche Arbeitszeit entsprechend berechnet. Der Vertrag ist befristet. Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, Vertragsende der 30.04.2027. Eine Vertragsverlängerung ist nach diesem Zeitraum möglich, sofern die Zusammenarbeit zufriedenstellend war. Allgemeine Hinweise Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E‑Mail abzusehen. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch. Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung: Die Schulleiterin/der Schulleiter der Schule für die zu besetzende Stelle, die Frauen‑ und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle, die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle. #J-18808-Ljbffr