Als touristisch und kulturell geprägte Kreisstadt mit 9.Die Stadt Plön nimmt auch die Verwaltungsgeschäfte für die Gemeinde Bösdorf und den Schulverband Plön Stadt und Land wahr. Die Stadt Plön sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt STADTPLANER:IN (M/W/D)unbefristet in Voll- oder Teilzeit (39 Std. / Woche) Ihre Aufgaben: Betreuung von Projekten der Stadtentwicklung und von Bauleitplanverfahren Mitarbeit bei der Umsetzung der Städtebauförderung im Sanierungsgebiet Bahnhofsumfeld / Lübecker Straße Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Beratung von Bauherren Mitarbeit an Verkehrsthemen, insbesondere Radverkehr Umsetzung und Fortschreibung städtebaulicher Konzepte (z.B. Gestaltungssatzung, Werbeanlagensatzung) Vertretung der Teamleitung Team 40 Stadtentwicklung Ihr Profil: Ein erfolgreich abgeschlossenes Fach- oder Hochschulstudium (Dipl.-Ing., Bachelor, Master) der Fachrichtung Stadt-/Raumplanung, Städtebau, Architektur, Geographie oder ein vergleichbares Studium Verständnis für verwaltungstechnische und kommunalpolitische Abläufe erwünscht Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreude, Belastbarkeit und ein hohes Maß an Eigeninitiative Wünschenswert sind Kenntnisse in CAD- und GIS-Anwendungen Gute Kenntnisse in MS-Office-Anwendungen Was wir bieten: Vergütung & Sicherheit: Eingruppierung nach EG 11 TVöD, Jahressonderzahlung und zusätzliche Altersversorgung bei der VBL. Urlaub & Mobiles Arbeiten: 30 Tage Urlaub, attraktives Arbeitszeitmodell mit dem Ziel guter Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten. Arbeitsumfeld & Kultur: Familienfreundlicher, wirtschaftsunabhängiger Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst. Regelmäßige Mitarbeiterveranstaltungen und Angebote zur Gesundheitsvorsorge. Mobilitätszuschuss: Fahrkostenzuschuss für ein ÖPNV - Ticket. KONTAKT Ihre Ansprechperson für Rückfragen:Frau Schulz, Teamleitung StadtentwicklungTel. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bei im Ausland erworbenen Abschlüssen ist ein Nachweis über die Anerkennung in Deutschland erforderlich.