Beschreibung des Berufs
Als Rechtspfleger fungieren Sie als Fachjurist in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Aufgaben sind auf der Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) übertragen und beinhalten die sachliche Unabhängigkeit, ähnlich wie bei Richterinnen und Richtern.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen, z.B. Eigentumswechsel an Grundstücken und -wohnungen oder Hypotheken zur Kreditsicherung
* Eintragungen in Registersachen, wie Handels-, Genossenschafts- und Güterrechtsregister
* Familienrechtliche Genehmigungen
* Aufgaben im Familiengericht und Betreuungsgericht, u.a. Verpflichtung von Betreuern und Überwachung ihrer Tätigkeit
* Nachlassgerichtsaufgaben, wie Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
* Wahrnehmung von Aufgaben in den Rechtsantragsstellen der Gerichte: Hilfe für Rechtssuchende und kostenlose Rechtsauskünfte in bestimmten Fällen
* Festsetzung von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung in Zivil-, Familien- und Strafsachen
* Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
* Zwangsversteigerungstermine und Zwangsverwaltung
* Aufgaben im Vollstreckungsgericht, einschließlich Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften
Die Ausbildung
Ihre Ausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie umfasst theoretische und praktische Abschnitte und vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten.
Dieser Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
* Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
* Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
* Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und
* die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
* die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist
* nicht das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Schwerbehinderte werden bevorzugt eingestellt.