Bewerbungszweck: Der Einsatz von Fachpersonal in der Strafvollzugsdienst.
Eine wichtige Rolle im Strafvollzug
Die Hauptaufgabe von Beamtinnen und Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst ist die Aufsicht, Versorgung und Betreuung von Insassen in Justizvollzugsanstalten.
Dazu gehört die Überwachung des Tagesablaufs der Gefangenen, die Unterstützung bei sportlichen Aktivitäten, die Bewertung der Inhaftierten und die Motivation dieser zum Erreichen individueller Ziele.
Durch diese Arbeit haben Sie einen großen Einfluss darauf, dass die Gefangenen nach dem Vollzug ein Leben ohne Straftaten führen können.
Voraussetzungen für das Berufsfeld
* Fachoberschulreife (Mittlere Reife) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Ausbildung oder öffentlich-rechtlicher Ausbildungsverhältnis erforderlich
* Der Zeitpunkt der Einstellung muss mindestens 18 Jahre betragen und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf nicht älter als 40 Jahre sein (für Personen mit einer Schwerbehinderung entfällt diese Altersbeschränkung).
* Deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates.
* Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
* Keine strafrechtlichen Verurteilungen oder anhängigen Straf- bzw. Ermittlungsverfahren.
* Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.
Chancen durch die Beschäftigung
* Chancen auf beruflichen Erfolg.
* Sinnhaftigkeit und Weiterentwicklung.
* Weitere Entwicklungen.
* Geregelte Arbeitszeiten.
* Nach Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses kann ein Beamtenverhältnis eingerichtet werden.
* Lebenslang gültiger Besitzstand.
* Pensionierung.