Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) ist die nachgeordnete Schulaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Sicherung und Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit gemeinsam mit den Schulen verantwortlich.
Der Leitungsbereich des Standortes Zwickau ist u.a. verantwortlich für die übergreifende Steuerung und Koordinierung der Aufgaben des Standortes.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
1. fachlich-inhaltliche Unterstützung des Leiters des Standortes bei strategischen und operativen Aufgaben,
2. Koordination übergreifender Verwaltungs- und Arbeitsabläufe mit stetig wechselnden Themengebieten,
3. Unterstützung der organisatorischen Abläufe am Standort,
4. Ausarbeitung von Konzepten und Analysen,
5. Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der Abteilungsleiter und anderer Gremien,
6. Koordination und Erstellung von Zuarbeiten zu Presse- und Bürgeranfragen,
7. selbstständiges Bearbeiten der Korrespondenz des Geschäftszimmers des Leiters des Standortes und eigenverantwortliche Recherchen,
8. Erstellung von Präsentationen und Berichten,
9. Unterstützung im Krisenmanagement, bei besonderen Vorkommnissen und bei Sonderaufgaben.
Zwingende Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgaben sind:
10. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Universitäts-Diplom) in einer der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Organisationsentwicklung/-management, Kommunikationswissenschaften, Pädagogik, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder
11. eine durch Erste und Zweite Staatsprüfung oder den Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung bzw. eine abgeschlossene Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehrbefähigungen in zwei anerkannten Unterrichtsfächern
und
12. eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung mit Bezügen zu Bildung im schulischen Bereich.
Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Anerkennung des Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz bei. Weitere Informationen können der Internetseite entnommen werden.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:
13. systematische und strukturierte Arbeitsweise verbunden mit einem hohen Maß an analytischem und strategischem Denkvermögen,
14. Teamfähigkeit, ausgeprägte Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit,
15. Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit, bildungspolitisches Interesse und ein sicheres Auftreten im Umgang mit unterschiedlichen Gesprächspartnern,
16. vorzügliche Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie gute PC-Anwenderkenntnisse (MS-Office, Präsentationserstellung, etc.),
17. Diskretion und Loyalität,
18. Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zu Dienstreisen.
Wir bieten Ihnen:
19. ein interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld,
20. flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie nach einer angemessen Einarbeitungszeit die Möglichkeit dezentraler Arbeit (Telearbeit bzw. mobile Arbeit) im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen,
21. regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten,
22. ein behördliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung,
23. eine zusätzliche tarifvertragliche betriebliche Altersversorgung (VBL),
24. am Jahresende eine Sonderzahlung gemäß § 20 des Tarifvertrages für den öffentli-chen Dienst der Länder (TV-L),
25. die Möglichkeit zur Inanspruchnahme eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des entsprechenden Verkehrsverbundes in Sachsen.
Rahmenbedingungen:
26. Die Stelle ist der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet. Der Dienstposten bietet Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 14. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der EG 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der Berufserfahrung der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Bei Bewährung und Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis geprüft werden.
27. Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen. Sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, besteht die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit.
Das Landesamt für Schule und Bildung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann.