Bewerbung bis: 18.06.2026
Fachlehrkraft in der Rettungsdienstschule mit Vertiefungsschwerpunkt Leitstelle (m/w/d)
Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst
Die Feuerwehr Aachen sucht für das Team „Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst und Leitstelle“ zwei neue Fachlehrkräfte (m/w/d) mit dem Vertiefungsschwerpunkt Leitstelle in der Rettungsdienstschule.
Zum Verantwortungsbereich der Rettungsdienstschule gehört die rettungsdienstliche Aus- und Fortbildung der städtischen Mitarbeitenden im Rettungsdienst und der Leitstelle. Als staatlich anerkannte Notfallsanitäterschule werden Rettungs- und Notfallsanitäter*innen ausgebildet, diverse weiterführende Qualifizierungslehrgänge angeboten sowie Fortbildungen und Seminare für alle Einsatzkräfte des Aachener Rettungsdienstes organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus werden Leitstellendisponent*innen aus- und fortgebildet, die jährlich eine Leistungsabnahme (Zertifizierung) durchlaufen. Die Rettungsdienstschule übernimmt die personelle Betreuung aller rettungsdienstlichen Auszubildenden und Praktikanten.
Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt überwiegend im Tagesdienst und beinhaltet einen Einsatzdienstanteil von derzeit ca. 30%. Als Mitglied des Einsatzdienstes erfolgen Einsatzdienste im 24-Stunden-Dienst und als Sonderdienste. Ausbildungstätigkeiten und Einsatzdienste erfolgen auch an Wochenend- und Feiertagen.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet bzw. Stellenprofil informieren Sie sich gerne bei der angegebenen Kontaktperson.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
1. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von theoretischen und praktischen Unterrichten mit dem Schwerpunkt von leitstellenspezifischen Inhalten
2. Erstellung und Aktualisierung von Ausbildungsunterlagen
3. Vorbereiten, Durchführen und Auswerten von Leistungsabnahmen und Prüfungen
4. Unterrichts-, Personal- und Ressourcenplanung
5. Sicherstellung des Arbeitsschutzes im operativen Schulbetrieb
6. Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Ausbildungsmittel und Übungsobjekte
7. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Abschlussprüfungen
8. Beteiligung am Einsatzdienst
Das bringen Sie mit
9. mit feuerwehrtechnischer Ausbildung:
10. die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst
11. ein berufspädagogisches Studium oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter*in“ und Praxisanleiter*in im Rettungsdienst
12. alternativ:
13. die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1 zweites Einstiegsamt für den feuerwehrtechnischen Dienst und die Voraussetzung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung über die LVO NRW über den beschränkten prüfungsfreien Aufstieg
14. ein berufspädagogisches Studium oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter*in“ und Praxisanleiter*in im Rettungsdienst
15. darüber hinaus (gilt für beide Profile):
16. Qualifikation für Leitstellenpersonal gem. § 28 Abs. 3 BHKG NRW
17. eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Leitstellendisponent*in
18. eine uneingeschränkte Einsatzdiensttauglichkeit und zum Zeitpunkt der Bewerbung die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtfortbildungen und Forderungen der Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV7 (gültige Eignungsuntersuchung und Atemschutzübungsstrecke); für die Tätigkeit im Leitstellendienst ist mindestens eine Einsatzdiensttauglichkeit gem. Erlass zur Qualifizierung von Leitstellenpersonal des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 02.07.2021 erforderlich
19. ohne feuerwehrtechnische Ausbildung:
20. ein berufspädagogisches Studium und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter*in“ und Praxisanleitung im Rettungsdienst
21. eine abgeschlossene feuerwehrtechnische und leitstellenspezifische Qualifizierung gem. „Ausbildungskonzept für eine Qualifizierung zu Leitstellendisponentinnen und Disponenten in NRW“ vom 30.10.2024
22. mindestens zweijährige Berufserfahrung als Leitstellendisponent*in
23. eine Einsatzdiensttauglichkeit gem. Erlass zur Qualifizierung von Leitstellenpersonal des Ministeriums des Innern des Landes NRW vom 02.07.2021
24. den Nachweis zur Erfüllung der Pflichtfortbildungen gem. RettG NRW zum Zeitpunkt der Bewerbung
25. allgemeine Anforderungen (gilt für alle Profile):
26. hohe Fachkompetenz im Bereich Leitstelle
27. ein hohes Maß an Organisationstalent sowie gute kommunikative Fähigkeiten
28. die Bereitschaft zum vertrauensvollen und respektvollen Umgang mit dem Personal der Berufsfeuerwehr, der freiwilligen Feuerwehr, den Hilfsorganisationen und den Auszubildenden und Mitarbeitenden anderer Behörden und Organisationen
29. gute Kenntnisse im Umgang mit Computern sowie der bei der Stadt Aachen eingesetzten Standardsoftware (Office, etc.)
30. die Bereitschaft, an weiteren Fortbildungen teilzunehmen, Sonderdienste zu leisten und an Dienstbesprechungen, Arbeitskreisen und Dienstreisen auch außerhalb der regulären Dienstzeit teilzunehmen
Wünschenswert
31. Erfahrung in der Erwachsenenbildung sowie ein ausgeprägtes rettungsdienstliches Verständnis
Das bieten wir
32. Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.600 Mitarbeitenden
33. Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
34. respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
35. Fort- und Weiterbildungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung
36. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
37. flexible Arbeitszeitmodelle (wie bspw. Mobile Arbeit)
38. Jobticket für den ÖPNV
39. Zusatzversorgung zur betrieblichen Altersvorsorge
40. ein umfassendes Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement
41. einen sicheren Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag
42. einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche
43. Möglichkeit eines Fahrradleasings für Beschäftigte, Beamte und Beamtinnen
Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und -formen, wie mobiles Arbeiten. Diese orientieren sich an dienstlichen Belangen sowie den verschiedenen Lebensmodellen.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Auswertung der aktuellen dienstlichen Beurteilung sowie ggfls. unter Zuhilfenahme einer fachlichen Vorauswahl und einem Auswahlverfahren nach den geltenden städtischen Standards.
Eine Beförderung von feuerwehrtechnischen Beamt*innen auf Grundlage von § 14 LVO Feu kann erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 LVO Feu erfüllt sind.
Die Eingruppierung von Beschäftigten erfolgt in Abhängigkeit von der vorliegenden Qualifikation maximal bis zur EG 11 TVöD.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Ihren vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines Anschreibens mit Bewerbungsmotivation, eines Lebenslaufes, der aktuellen und vorangegangenen dienstlichen Beurteilung, Zeugnissen und Prüfungs-/Beschäftigungsnachweisen.