Stellvertretende Stationsleitung in der Neurologischen Rehabilitation Phase C
Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Termin
Sicherer Arbeitsplatz in einem engagierten, erfahrenen und interdisziplinären Team
~ Attraktives tarifliches Gehalt mit Regelungen zu Jahressonderzahlung, Urlaubsbeihilfe sowie Extra-Vergütung für kurzfristiges Einspringen
~ arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
~30 Tage Urlaub sowie bis zu 8 Sonderurlaubstagen
~ Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung incl. zahlreicher Mitarbeiteraktionen
~ JobRad mit Zuschuss sowie Corporate Benefits: TOP-Angebote bei bekannten Marken
Staatlich anerkannte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege / Altenpflege
Idealerweise Führungserfahrung (z.B. Schichtleitung, Urlaubs-/Krankheitsvertretung)
Vertretung der Stationsleitung bei Abwesenheit
Weiterentwicklung der Ablauforganisation
In den m&i-Fachkliniken Hohenurach behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie/Neuropsychologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin und Geriatrie.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinn-stiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.