Für unseren Stabsbereich Recht suchen wir ab sofort eine*n Referent*in für Arbeitsrecht und Recht des Gemeindepädagogischen Dienstes.
Erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein Vorstellungsgespräch, indem Sie die vollständige Stellenbeschreibung lesen und sich umgehend bewerben.
Ihre Vorteile
Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) mit einemTabellenentgelt oberhalb des Niveaus vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder TV-H
Vermögenswirksame Leistungen
Möglichkeit zur Mobilen Arbeit
Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
30 Tage Urlaub sowie aktuell 4 arbeitsfreie Tage zusätzlich
Zusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeitgeber finanziert)
Betriebliche Gesundheitsförderung
Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
Kantine
Ihre Aufgaben
* Erstellung von Vertragsmustern, Dienstvereinbarungen, Rundschreiben sowie Schulungsunterlagen
* Durchführung von Schulungen im Bereich Arbeitsrecht
* Teilnahme an Sitzungen und Tagungen
* Verbindliche Rechtsauskünfte im Arbeits- und Sozialrecht erteilen
* Beratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich in erster Instanz) in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
* Unterstützung bei der Begleitung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB
* Beratung und Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindepädagogischen Dienstes
Ihr Profil
Umfassende Fachkenntnisse, die in der Regel durch eine abgelegte erste und zweite juristische Staatsprüfung oder einen entsprechenden Master-Abschluss nachgewiesen werden
Umfassende Fachkenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im Sozialrecht (v.a. KSchG, TzBfG, ArbZG, AGG, SGB IX), im kirchlichen Arbeitsrecht (KDO, SichO), Mitarbeitervertretungsrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht, Privatrecht (BGB) sowie der Zivilprozessordnung
Eingehende Kenntnisse der Rechtsverhältnisse der EKHN, ihres Aufbaus und ihrer Struktur
Bereitschaft zur Einarbeitung in kirchenspezifische Rechtsgebiete, insbesondere kirchliches Arbeitsrecht sowie Recht des Gemeindepädagogischen Dienstes
Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Verschwiegenheit, Engagement sowie gründliche und sorgfältige Arbeitsweise
Die EKHN fördert die Chancengleichheit aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. xniyctf
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Franziska Löw, Leitung des Referats Arbeitsrecht im Stabsbereich Recht, zur Verfügung (Tel:).