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Sachbearbeitung straßenverkehrsrecht (w/m/d)

Wegberg
Stadtverwaltung Wegberg
Inserat online seit: 19 Dezember
Beschreibung

Die Mühlenstadt Wegberg hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle neu zu besetzen:


Sachbearbeitung Straßenverkehrsrecht (w/m/d)


Wesentliche Stelleninhalte:

* Erlass von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
* Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gemäß § 46 StVO
* Überwachung der erlassenen Verwaltungsakte zur Straßenverkehrsbeschilderung und -markierung sowie deren Unterhaltung

* Erteilung von Erlaubnissen gemäß §§ 29, 30 StVO für alle öffentlichen Verkehrsflächen

* Entscheidung über die Einrichtung besonderer Zonen (Fußgänger, Geschwindigkeit, Parken, spezielle Verkehrsregelungen, Verkehrsberuhigungen etc.).

* Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und Mitwirkung bei der Verkehrserziehung und Unfallverhütung

* Koordination des kommunalen Ordnungsdienstes und der Rufbereitschaft


Anforderungsprofil:

* Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in (Verwaltungslehrgang II) oder vergleichbare Ausbildung
* Erfahrung und Kenntnisse im Bereich des Straßenverkehrsrechts
* Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und bürgerorientiertes Auftreten, strukturierte, zuverlässige, selbstständige und flexible Arbeitsweise im Team
* Kommunikations- und Teamfähigkeit, hohes Maß an Belastbarkeit
* Teilnahme an der regelmäßigen Rufbereitschaft der Ordnungsbehörde wünschenswert
* Bereitschaft den eigenen PKW für Dienstfahrten einzusetzen


Wir bieten Ihnen:

* Arbeit in einem motivierten Team

* Wertschätzung

* Flexible Arbeitszeiten
* Möglichkeit der alternierenden Telearbeit
* Betriebliche Altersvorsorge
* Jahressonderzahlung
* Leistungsorientierte Bezahlung
* Vermögenswirksame Leistungen
* Fortbildungsmöglichkeiten
* Fahrradleasing


Allgemeine Hinweise:

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in einem Umfang von 39 Wochenstunden, jeweils ausschließlich der Pausen; eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Die Vergütung erfolgt nach Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe EG 10 TVöD.

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne die Leiterin des Fachbereiches Bürgerservice und Sicherheit, Frau Sonja Krämer unter der Tel. 02434/83-321. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 4. Januar 2026 das Rathaus geschlossen ist und daher Ihre Rückfragen in dieser Zeit nicht beantwortet werden können.


Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie Ihre Bewerbung inklusive aussagekräftiger Unterlagen bitte bis spätestens 11.01.2026über unser Online-Bewerbungsportal ein.

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