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Ausbildung staatlich geprüfte/r erzieher/in vollzeit

Berlin
Ausbildung
BAWI Fach- und Berufsfachschulen
Auszubildende
Inserat online seit: 13 Juni
Beschreibung

Persönliches Beratungsgespräch

Wir bieten Dir die Möglichkeit zu einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch bezüglich unserer Ausbildungen an.

Nach Ausfüllen des Anmeldeformulars nehmen wir mit Dir Kontakt auf und vereinbaren einen individuellen Beratungstermin. Dieser kann, ganz nach Deinem Wunsch, persönlich direkt vor Ort, Online oder telefonisch sein. Dabei hast Du die Chance all Deine Fragen zu Deiner gewünschten Ausbildung oder zum Bewerbungsverfahren zu stellen und unsere freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter kennenzulernen.

Hier geht es zum Formular: https://bit.ly/2SZcQ6F

Wir freuen uns auf Dich.

Dein BAWI-Team

Staatlich geprüfte/r Erzieher/in Vollzeit

Du bist als Individuum einmalig, also gehe nicht mehr als graue Maus in der Masse überfüllter Klassenräume unter. Die Zeit viel zu voller Klassen- oder Seminarräume ist mit uns für Dich vorbei. Durch eine strukturierte Vertretungsregelung werden Unterrichtsausfälle bei der BAWI vermieden. Dank kleiner Klassen, moderner Lehr- und Trainingspläne schaffst Du bessere Noten als bisher gewohnt. Damit nicht genug. Du erlernst an unserer Fachschule für Sozialpädagogik das Berufsbild Erzieher*in sehr praxisnah.

Du studierst mit der BAWI für die Zukunft schlechthin:

Ziel unserer Ausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in ist es, Dich vorzubereiten, Kinder und Jugendliche zu fördern und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Denn Du wirst vor allem in der vorschulischen Erziehung, im Bereich der Frühförderung und in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein. Unsere Schüler*innen erwerben deshalb umfassendes theoretisches und praktisches Wissen über Entwicklungs- und Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen. In vielen Praxisphasen wird dieses Wissen ausgiebig angewandt und vertieft. Darüber hinaus lernst Du bei uns auch, wie Du eigenverantwortlich Elterngespräche durchführst und wie Du erfolgreich ein abwechslungsreiches, lebendiges Arbeitsfeld organisierst, das Kreativität, Teamfähigkeit und Berufsprofessionalität erfordert.

Kursinhalt

Ausbildungsbeginn ist immer nach den Sommerferien eines jeweiligen Jahres.

Theoretische Ausbildung:

A: Pflichtunterricht in Lernbereichen und Lernfeldern

* Fachübergreifende Lernbereiche
o Kommunikation und Sprache
o Ästhetischer Bereich
o naturwissenschaftlich-technischer Bereich
* Fachbezogene Lernfelder
o Lernfeld 1: Berufliche Identität
o Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen
o Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität
o Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit
+ Bildungs- und Beobachtungspädagogische Grundlagen
+ Bewegung, Spiel und Theater
+ Musik und Rhythmik
+ Sprache, Literacy und Medien
+ Religion, Gesellschaft (Politik) und Ethik
+ Natur und Umwelt
+ Gesundheit und Ernährung
o Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern
o Lernfeld 6: Qualitätsentwicklung und Netzwerkarbeit

B: Wahlpflichtunterricht

* Förderung von Spracherwerb und Sprachentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
* Gitarrenunterricht/Englisch/Theaterpädagogik

C: Praxisbegleitender Unterricht

* PBU

Praktische Ausbildung:

* jeweils 12 Wochen Praktikum in den ersten beiden Jahrgangsstufen und 20 Wochen Praktikum in der dritten Jahrgangsstufe (wahlweise im EU-Ausland über Erasmus+)

Die Studierenden haben zudem die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.

Voraussetzungen

Die Ausbildung ist nach Landesrecht geregelt. Voraussetzung für die Zulassung zum Fachschulstudium sind:

1. persönliche und gesundheitliche Eignung (Gesundheits- und erweitertes Führungszeugnis) und
2. die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Bildungsgang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben hat oder
3. die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Bildungsgang oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und eine für das Fachschulstudium förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen nachweisen kann oder
4. den mittleren Schulabschluss erworben hat und über eine berufliche Vorbildung verfügt.

Als berufliche Vorbildung wird nach der "Verordnung über die Studiengänge und Prüfungen an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin" folgende Sachverhalte anerkannt:
entweder
1. der erfolgreiche Abschluss
a) einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung,
b) einer mindestens zweijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung mit Kammerprüfung oder
c) einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung
oder
2. eine Berufstätigkeit im Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit:
a) in einem einschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens drei Jahren oder
b) in einem nichteinschlägigen Arbeitsfeld und einer Dauer von mindestens vier Jahren.

Auf die Berufstätigkeit nach Absatz 2 Nummer 2 werden bis zu insgesamt höchstens einem Jahr angerechnet:
1. die selbständige Führung eines Haushalts mit mindestens drei Personen,
2. die selbständige Führung eines Haushalts mit zwei Personen, wenn dem Haushalt eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person angehört,
3. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und
4. die Erfüllung einer Dienstpflicht nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, soweit der Einsatz in einem sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder familienpflegerischen Tätigkeitsbereich erfolgte.

Weiterführende Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen findest Du auf den Seiten der Berliner Senatsverwaltung: VIS BE Sozpäd VO | Landesnorm Berlin.

Förderung und Finanzierung

Als Vollzeit-Schüler*in hast Du die Möglichkeit durch Schüler-BAFÖG gefördert zu werden.

Schüler-BAföG

Schüler*innen an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren (sofern ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird) können Schüler-BAföG beantragen.

Diese Schulform wird gefördert, wenn Schüler*innen sowohl bei den Eltern wohnen als auch nicht mehr bei den Eltern wohnen. Der*Die Auszubildende muss seit der 23. BAföG-Novelle nicht mehr begründen, warum er*sie nicht mehr bei den Eltern wohnt, um den höheren Grundbedarf zu erhalten.

Sollte die Förderung zu gering ausfallen, insbesondere, wenn Schüler*innen bei den Eltern wohnen, so besteht ggf. ergänzender Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

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