• Beratung der Bewohner*innen und Beschäftigten hinsichtlich aller Fragen zum Gesamtplanverfahren. • Koordination der Gesamtplanungen. • Fachliche Beratung der Mitarbeiter*innen bei Fragen zur Methoden- und Maßnahmenplanung und deren Umsetzung. • Zusammenarbeit mit Leistungsträgern, gesetzlichen Betreuer*innen sowie internen und externen Kooperationspartnern. • die Erfassung des individuellen Assistenzbedarfs (HMB-W/HMB-T) • die Erstellung von Verlaufsberichten für Leistungsträger • Durchführung von Fallbesprechungen • Krisenintervention und Umsetzung des internen Gewaltschutzkonzeptes • Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Master Studium der Sozialpädagogik bzw. der sozialen Arbeit. Die staatliche Anerkennung des Studiums ist erforderlich. • Berufserfahrungen in der Begleitung und Beratung von Menschen mit Behinderung sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. • Sie arbeiten selbstständig innerhalb der vereinbarten Ziele und verfügen über Teamfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität.