Univ.-Prof. Dr. Felix Hartmann forscht und lehrt auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts, des deutschen und europäischen Arbeitsrechts, des Handelsrechts und der Rechtsvergleichung.
Die Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht und Arbeitsrecht
Aufgabengebiet:
Mitarbeit in Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts, des deutschen und europäischen Arbeitsrechts, des Handelsrechts und der Rechtsvergleichung.
Die Tätigkeit dient zur eigenen wissenschaftlichen Qualifikation, insbesondere besteht die Möglichkeit zur Promotion.
Einstellungsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Erste juristische Prüfung)
Erwünscht:
Prädikatsexamen sowie Interesse an den genannten Forschungsgebieten (insbesondere auch am Kernzivilrecht) und an den Lehraufgaben.