* Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeitern (m⁠/⁠w⁠/⁠d) anderer Dienste und Einrichtungen zu Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe nach dem SGB VIII, dem KKG, sowie angrenzender Rechtsgebiete. Insbesondere:
* Beratung und Vermittlung von Hilfen im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie (gem. §§ 16 ff SGB VIII)
* Beratung zu und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (gem. §§ 27 ff, 35 a und 41 SGB VIII)
* Vorbereitung und Durchführung von (vorläufigen) Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (gem. §§ 42/42a SGB VIII)
* Hilfeplanung im Rahmen des § 36 SGB VIII
* Übernahme von Aufgaben im Rahmen des Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetzes (U-Vorsorgen)
* Mitwirkung in Verfahren der Familiengerichte bei Elterlicher Sorge, Regelungen des Umgangs, Kindeswohlgefährdung sowie in Verfahren des Verwaltungsgerichts
* Sicherung des Bereitschaftsdienstes