Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben am Arbeitsort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Sachbearbeitung in den Aufgabenbereichen Kriegsfolgenregelungen und öffentliche Schutzräume (w/m/d)
(Entgeltgruppe 11 TVöD Bund, Kennung: ZEVA1104, Stellen‑ID 1369397)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben nehmen wir in unterschiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögensinteressen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundesministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunalbehörden sowie Unternehmen und Privatpersonen zusammen.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Öffentliche Schutzräume wurden seit Mitte der 1960er Jahre errichtet bzw. wiederhergerichtet, um Zivilpersonen im Katastrophenfall und bei kriegerischen Auseinandersetzungen Schutz zu bieten. Mit Ende des Kalten Krieges und Änderung der Sicherheitslage wurde das Schutzbaukonzept aufgegeben und die Schutzräume wurden bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sukzessive aus der Zivilschutzbindung entlassen. Die Rückabwicklung dieser Schutzräume oblag seit September 2020 der BImA. Seit März 2022 arbeitet die BImA gemeinsam mit dem BMI, BBK und den Ländern an einem Nationalen Schutzraumkonzept, das sowohl die aktuelle Bedrohungslage wie die baulichen Gegebenheiten im Bundesgebiet berücksichtigt.
Der Aufgabenbereich Kriegsfolgenregelungen umfasst die Bearbeitung von Kriegsfolgen. Hierzu gehören z. B. die Abrechnungen von Kostenerstattungen, die die Bundesländer beim Bund für die Beseitigung ehemals reichseigener Munition auf Grundstücken im Eigentum Dritter geltend machen. Ein weiterer Bereich ist die Beseitigung von unmittelbaren Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die von während des Zweiten Weltkriegs durch das NS‑Regime errichteten Luftschutz- und Verteidigungsanlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter ausgehen.
APCT1_DE