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Sachbearbeitung (w/m/d) in den aufgabenbereichen kriegsfolgenregelungen und öffentliche schutzräume

Bonn
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Inserat online seit: 6 Januar
Beschreibung

Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben am Arbeitsort Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:


Sachbearbeitung in den Aufgaben­bereichen Kriegsfolgen­regelungen und öffentliche Schutzräume (w/m/d)

(Entgeltgruppe 11 TVöD Bund, Kennung: ZEVA1104, Stellen‑ID 1369397)

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilien­unternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Im Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben nehmen wir in unterschiedlichen Rechtsbereichen vielfältige Vermögens­interessen des Bundes und der BImA wahr, erfüllen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und kümmern uns um Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Dabei arbeiten wir mit Bundes­ministerien, den ausländischen Streitkräften, Landes- und Kommunal­behörden sowie Unternehmen und Privatpersonen zusammen.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!

Öffentliche Schutzräume wurden seit Mitte der 1960er Jahre errichtet bzw. wiederhergerichtet, um Zivilpersonen im Katastrophenfall und bei kriegerischen Auseinandersetzungen Schutz zu bieten. Mit Ende des Kalten Krieges und Änderung der Sicherheitslage wurde das Schutzbau­konzept aufgegeben und die Schutzräume wurden bis zum Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sukzessive aus der Zivilschutz­bindung entlassen. Die Rückabwicklung dieser Schutzräume oblag seit September 2020 der BImA. Seit März 2022 arbeitet die BImA gemeinsam mit dem BMI, BBK und den Ländern an einem Nationalen Schutzraum­konzept, das sowohl die aktuelle Bedrohungslage wie die baulichen Gegebenheiten im Bundesgebiet berücksichtigt.

Der Aufgabenbereich Kriegsfolgen­regelungen umfasst die Bearbeitung von Kriegsfolgen. Hierzu gehören z. B. die Abrechnungen von Kosten­erstattungen, die die Bundesländer beim Bund für die Beseitigung ehemals reichseigener Munition auf Grundstücken im Eigentum Dritter geltend machen. Ein weiterer Bereich ist die Beseitigung von unmittelbaren Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die von während des Zweiten Weltkriegs durch das NS‑Regime errichteten Luftschutz- und Verteidigungs­anlagen auf Grundstücken im Eigentum Dritter ausgehen.


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