Stellenausschreibung
An der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg wird eine Stelle einer/eines Juniorprofessorin/Juniorprofessors (m/w/d) in den BesGr. W 1 für Öffentliches Recht besetzt.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber (m/w/d) soll das Öffentliche Recht in Forschung und Lehre vertreten und sich an einem Schwerpunktbereich beteiligen.
Qualifikationen und Anforderungen
Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erforderlich. Eine herausragende Promotion ist in der Regel Voraussetzung. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Zudem sollten kandidierende Bewerberinnen/Bewerber über Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln, Auslandserfahrung sowie Erfahrung in der Lehre verfügen.
Arbeitsbedingungen
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von 3 Jahren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur (zweite Phase) soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors (m/w/d) im Laufe des dritten Jahres um bis zu weitere 3 Jahre erfolgen, sofern sie/er (m/w/d) sich als Hochschullehrerin/Hochschullehrer (m/w/d) bewährt hat. Die Lehrverpflichtung beträgt in der ersten Phase 5 Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase 7 Lehrveranstaltungsstunden.
Vielfalt und Gleichstellung
Die Universität Augsburg strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben. Für schwerbehinderte Menschen ist die Stelle geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.