Sicherheit und Souveränität in der Zahnmedizin
Gemeinsam mit über 260.000 zivilen und militärischen Mitarbeitenden garantieren wir Sicherheit, Souveränität und die außenpolitische Handlungsfähigkeit.
Als Zahnmedizinischer Fachangestellter unterstützen Sie Zahnärztinnen und Zahnärzte bei Untersuchungen und Behandlungen, empfangen und betreuen Patientinnen und Patienten.
Ihre Aufgaben:
* Sie lernen alle Behandlungsabläufe in einer zahnärztlichen Praxis kennen.
* Sie erlernen die organisatorischen und administrativen Aufgaben, die zur Vorbereitung und Durchführung zahnmedizinischer Behandlungen anfallen.
* Sie bekommen Sicherheit darin, Patientinnen und Patienten vorbeugende Maßnahmen der Zahngesundheit selbstständig zu erläutern.
* Sie assistieren bei der Prophylaxe und zahnmedizinischen Behandlungen.
* Sie betreuen Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Behandlung.
* Sie erfassen Leistungen für die Abrechnung und erledigen den Schriftverkehr.
Voraussetzungen:
* Sie haben einen mindestens befriedigenden
Hauptschulabschluss.
* Sie haben gute Leistungen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fächern Biologie und Chemie.
* Sie gehen einfühlsam mit Menschen um.
* Sie sind verantwortungsbewusst und konzentrationsfähig.
* Sie arbeiten gewissenhaft und gerne im Team.
Vorteile:
* Sie absolvieren Ihre Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
* Sie sichern sich mit der fundierten Qualifizierung hervorragende Berufsperspektiven in einer Zukunftsbranche.
* Sie werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die für Ihren optimalen Berufsstart sorgen.
* Sie bauen im Verlauf Ihrer Ausbildung Ihr Fachwissen in der zahnmedizinischen Versorgung, der Praxisorganisation und in der zahnmedizinischen Assistenz kontinuierlich aus.
* Sie schließen Ihre Ausbildung mit einer Abschlussprüfung an der (Landes-) Zahnärztekammer ab.
* Ihr monatliches Ausbildungsentgelt erhöht sich über alle drei Ausbildungsjahre.
* Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr, plus zwei weitere dienstfreie Tage.
* Sie profitieren bei evtl. anfallenden Überstunden vom Ausgleich in Form von Freizeit.