Zu besetzen.
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Gesucht wird eine Künstlerpersönlichkeit von internationalem Rang, welche ihren Schwerpunkt in dreidimensionalen, bildhauerischen künstlerischen Verfahren hat, aber auch übergreifende multimediale künstlerische Vorgehensweisen ebenso in ihrem Werk anwendet, in der Lehre einbringen kann und allen künstlerischen Ausdrucksformen gegenüber offen ist.
Gemeinsam mit den beiden am Haus bereits etablierten Professuren (Malerei und Bildhauerei) soll diese Künstler persönlichkeit in der Orientierungsphase den Studierenden im ersten und zweiten Semester die Grundlagen der bildenden Künste gattungsübergreifend vermitteln und sie auf das Studium in den Fachklassen vorbereiten.
Zu den Dienstaufgaben der Professur gehören insbesondere: Wahrnehmung der Lehraufgaben in der Orientierungsphase des Studiengangs Bildende Kunst Betreuung künstlerischer Projekte von Studierenden Weiterentwicklung des Lehrgebietes und des Studiums in der Orientierungsphase Studienberatung Mitwirkung an der Lehr- und Studienorganisation in der Orientierungsphase studiengangs- und fakultätsübergreifende interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre und künstlerischer Praxis internationale, nationale und regionale Kooperationen mit anderen Hochschulen und Kunsteinrichtungen Abnahme von Prüfungen Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung Einwerbung von Drittmitteln Weitere Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur ergeben sich aus 69 und 71 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG).
Berufungsvoraussetzungen sind nach 59 Abs.
1 Nr.
1 bis 4a SächsHSG ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Lehrerfahrung sowie ein dem Arbeitsfeld entsprechendes künstlerisches Werk mit internationaler Reichweite.
Die Vergütung richtet sich nach dem Sächsischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe W 2 der Sächsischen Besoldungsordnung.
Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der Sächsischen Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO) und beträgt derzeit 20 Semesterwochenstunden.
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an.
Die Finanzierung soll als vorgezogene Berufung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aus Mitteln des Bund-Länder-Professorinnen-Programms 2030 erfolgen.
Eine Berufungszusage steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung dieser Mittel.
Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und der Verfügbarkeit einer Stelle in einem Beamten verhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren.
Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.
Bewerbungen sind bis zum 31.10.2025 online unter möglich.
Neben Ihren persönlichen Daten können Sie im Bewerbungsportal zusätzliche Dokumente bis zu einer Größe von 50 MB hochladen (tabellarischer Lebenslauf, Überblick über die bisherigen Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen, künst lerischen Publikationen, Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad sowie eine Kopie des Abiturzeug nisses).
Rückfragen richten Sie bitte an die Hochschule für Bildende Künste Dresden, Dekanat der Fakultät I, Güntzstraße 34, 01307 Dresden ().
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt die Löschung Ihrer Daten nach den Vorgaben und Richtlinien des Datenschutzes.
Weitere Informationen zum Datenschutz im Auswahlverfahren finden Sie unter: