Über Uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Bad Vilbel ist eine halbe Stelle als Schulhelferin oder Schulhelfer im Rahmen des Startchancen-Programmes zu besetzen.
Ihre Aufgaben
Schulhelferin oder Schulhelfer zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und bei der Klassenleitung im Rahmen des Startchancen-Programms:
Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen. Schwerpunkt der Aufgaben der Schulhelferinnen und Schulhelfer an Schulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben wie beispielsweise:
* Unterstützung bei Rückmeldungen (z.B. Einsammlung und Ausgabe von Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben usw.)
* Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung von Arbeitsaufträgen
* Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen
* Vorbereitung des Unterrichtsraumes (z.B. Anordnung der Tische).
* Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung
* Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten
* Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen, vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fachpraktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten
* Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, ein- und mehrtägigen Klassenausflügen und Exkursionen (z.B. im Rahmen des Fachunterrichts und der Berufsorientierung) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung)
Die Arbeitszeit wird in der Regel auf fünf Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, Urlaubstage müssen in den hessischen Schulferien genommen werden.
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
* Vorkenntnisse und Erfahrungen im schulischen Alltag, z.B. als Teilhabeassistenz oder aber abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger
* Bereitschaft anderen Menschen bei der Bewältigung von deren Aufgaben zu helfen
* Kenntnisse der deutschen Sprache zur Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, der Schulleitung und allen sonstigen in der Schule tätigen Personen
* Respektieren der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Bereitschaft für diese einzutreten
* Respektieren der politischen und religiösen Anschauungen anderer und Wahrung einer weltanschaulichen Neutralität im Umgang mit Schülerinnen und Schülern
Fachliche und berufliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
* Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z. B. durch entsprechende Tätigkeiten in Kirchen oder Sportvereinen.
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt im Rahmen des Startchancen-Programms. Die Beschäftigungsdauer ist zweckbefristet bis zum
Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbung auf dem Postweg können eingereichte Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt oder nach Voranmeldung im Staatlichen Schulamt abgeholt werden.
Arbeitsrechtliche Hinweise:
Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 1. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV-H abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt. In allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2.
Bei Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dies führt zu einer höheren tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitig mehr freien Tagen (Hessische Schulferien).
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle. Der Stellenumfang beträgt 20/40 Wochenstunden.