Unser Angebot
* Gezielte und individuelle Einarbeitung
* Betriebliche Altersvorsorge
* Betriebsfeier (Sommerfest, Weihnachtsfeier)
* Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Jahressonderzahlung)
Ihr Profil
* abgeschlossene Ausbildung im Hotel- und Gastronomiebereich oder eine gleichwertige kaufmännische Ausbildung
* Serviceorientierung und Hilfsbereitschaft
* Kenntnisse in der Klinikorganisation - wünschenswert - nicht Bedingung
* Bereitschaft zur Schicht-Wochenend- und Feiertagsarbeit
Ihr Job
* Der professionelle und herzliche Empfang von Patienten, Besuchern und Gästen
* Die verantwortungsvolle Bearbeitung des Postein- und ausgangs und die Verteilung über die Hauspost
* Sie stehen zur Klärung von administrativer Fragen für unsere Patienten zur Verfügung
* Kassenverwaltung
* Betreuung der Telefonanlage und Weiterleitung von Anfragen in die entsprechenden Abteilungen
In der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin – Diabetologie und Innere Medizin – Nephrologie /Transplantationsnachsorge.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen - getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
MEIN TEAM. MEIN WEG.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Klingt das nach Ihrem Job? Dann bewerben Sie sich jetzt
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Frau Magdalena Heß (Personalleitung) unter Tel. Nr