Die Bergische Universität Wuppertal ist eine dynamische, vernetzte, forschungs-orientierte Campusuniversität.
Gemeinsam stellen sich hier mehr als 25.000 Forschende, Lehrende, Studierende und Mitarbeitende den Herausforderungen in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Ökonomie, Sozialem, Technik und Umwelt.
In der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften, in der Arbeitsgruppe für Applied and Computational Mathematics, suchen wir Unterstützung.
in (Doktorand
*Eigenständige Arbeit im Projekt und in Kooperationen mit den Projektpartner
*Erstellen von Wissenschaftlichen Publikationen und Projektberichten Das Projekt LiDiMover, gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union, beschäftigt sich mit digitalen Zwillingen von Verkehrsströmen im Kontext Smart City.
Die Ausschreibung dieser Stelle findet unter Vorbehalt der finalen Förderzusage für das Projekt LiDiMover durch den Fördergeber statt.
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) im Fach Informatik, Mathematik, Physik oder vergleichbar
- in hat bereits mit einem Schwerpunkt Maschinelles Lernen studiert oder gearbeitet
- Erfahrungen im Bereich 3D Computer Vision
- Kenntnisse in Python-Programmierung Es handelt sich um eine Qualifizierungsstelle im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), die zur Förderung der folgenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung besetzt werden kann: Erwerb von Berufserfahrungen bei der Durchführung des Projektes „LiDiMover“.
Beginn 01.03.2026 Dauer befristet bis 31.12.2028 Stellenwert E 13 TV-L Umfang Teilzeit 75 % der tariflichen Arbeitszeit Kennziffer 25327 Ansprechpartner
*uni-[Website-Link gelöscht] Bewerbungsfrist 24.11.2025 An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen sind willkommen.
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Nachweis einer Schwerbehinderung).