Ihre Rolle als Rechtspfleger
Als Fachjuristin/Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Sie für wichtige Teile der Rechtspflege zuständig. Ihre Entscheidungen sind im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Sie unterscheiden sich von anderen Beamten durch ihre sachliche Unabhängigkeit. Ihr Aufgabenbereich ist breit gefächert.
Hervorzuheben sind folgende Tätigkeiten:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eigentumswechseln an Grundstücken)
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen (Handelsregister)
* Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts (Verpflichtung von Betreuern)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (Testamentseröffnungen)
* Wahrnehmung von Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte
* Festsetzung von Kosten und Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts
Ihre Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung vermittelt wissenschaftliche Erkenntnisse und berufspraktische Fähigkeiten. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Einstellungsvoraussetzungen
Ein Vorbereitungsdienst kann antreten, wer bestimmte Bedingungen erfüllt: deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Mitgliedsstaat; allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife; das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte werden bevorzugt eingestellt.