Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in für den 24-Stunden-Kinderschutz
EG S 14 und Zulagengewährung vgl. S 15 TVöD
für die Abteilung Soziale Dienste und Kinderschutz im Amt für Soziales und Jugend
Der Amtsbereich Jugend des Amtes für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über Beschäftigten der größte Fachbereich der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.
Der Kinderschutzdienst Düsseldorf ist zu jeder Zeit erreichbar und bestrebt Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Sicherheit und Schutz bieten. Uns ist es wichtig unsere positive Grundeinstellung in unserer Arbeit zu verdeutlichen und von den Bürgern*innen der Stadt Düsseldorf als Unterstützung wahrgenommen zu werden.
Wir sind ein engagiertes Team und freuen uns über Verstärkung mit neuen Mitarbeiter*innen, um die Erreichbarkeit und den Einsatz im Tandem für 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche in einem geregelten Schichtdienst anbieten zu können.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:>
Ihre Aufgaben unter anderem:
1. Sie übernehmen die Beratung von Bürger*innen, auch telefonisch, und bewerten die eingehenden Meldungen mit möglichen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung gemeinsam mit Kolleg*innen
2. Sie führen Gefährdungsüberprüfungen gemäß § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII durch, nehmen dabei Kontakt zu Familien, Kindern und Jugendlichen auf und klären erste Krisenlagen
3. Sie entwickeln und vereinbaren individuelle Schutzmaßnahmen, die den Verbleib der Kinder und Jugendlichen in ihrem familiären Umfeld ermöglichen, und leiten unterstützende Maßnahmen ein
4. Sie betreiben intensive Krisenintervention vor Ort gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsbehörden und veranlassen bei Bedarf Akuthilfe (z.B. Inobhutnahmen)
5. Sie wirken an familiengerichtlichen Verfahren mit, regen bei Bedarf gemäß § Familiengerichtsverfahrensgesetz (FamFG) -Erörterungen zur Kindeswohlgefährdung- oder gemäß § Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) –Gerichtliche Maßnahme bei Gefährdung des Kindeswohls- an und vertreten Ihre fachliche Einschätzung mit dem Familiengericht und den beteiligten Familien
6. Sie dokumentieren Ihre fachlichen Einschätzungen und Maßnahmen nachvollziehbar und beteiligen sich an der kontinuierlichen Qualitätssicherung des Kinderschutzes
Ihr Profil:
7. Sie besitzen einen Abschluss als Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder sind staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagog*in
8. Sie verfügen über eine hohe psychische Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen und Initiative sowie hohe persönliche und soziale Kompetenz und ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
9. Sie besitzen bereits Erfahrung im Bereich Kinderschutz sowie Kenntnisse in den Bereichen des SGB, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe sind wünschenswert
10. Sie sind bereit, im Schichtdienst zu arbeiten und besitzen eine uneingeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder EU-Norm B
11. Sie verfügen Beratungskompetenz und Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit
12. Bei der Optimierung von Arbeitsprozessen zeigen Sie sich offen und wirken aktiv an den Prozessen mit
Das bieten wir Ihnen:
13. Die Dienststelle ist gut zu erreichen (Nähe Hauptbahnhof)
14. Zusammenarbeit mit einem jungen, engagierten und aufgeschlossenen Team
15. Sie werden aktiv in den Entwicklungsprozess des Sachgebiets eingebunden
16. Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
17. berufliche Entwicklungsperspektiven
18. leistungsorientierte Bezahlung
19. Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
20. Regelmäßige Teamsupervisionen
21. Corporate Benefits
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.