Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unseren Standort in Friedberg (Bayern) einen Mitarbeiter (m/w/d) für die ambulante Patientenabrechnung in Voll- oder Teilzeit (mindestens 34 Wochenstunden). Abrechnung ambulante Notfälle für beide Standorte nach GOÄ und EBM Abrechnung für den Bereich Radiologie in Friedberg nach GOÄ Abrechnung ambulante Patienten für Allgemein- und Viszeralchirurgie Friedberg nach GOÄ Leistungserfassung und Rechnungsstellung telefonische und schriftliche Korrespondenz mit Kostenträgern, Behörden und Patienten interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung im Gesundheitswesen Erfahrungen in der Patientenabrechnung eines Krankenhauses oder Erfahrungen in der ambulanten Abrechnung wünschenswert sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Systemen (MS-Office) Erfahrungen mit dem Krankenausinformationssystem ORBIS sind von Vorteil selbstständige und strukturierte Arbeitsweise Teamfähigkeit eine familiäre Arbeitsatmosphäre Eingruppierung in EG 5 TVöD-K und weitere Leistungen gemäß Tarif interne und externe Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung Flexibilität in der Dienstplanung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Möglichkeit zum Autoleasing in Kooperation mit Mazda wechselnde Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeit zum Fahrradleasing – JobRad GmbH Zuschuss zum Jobticket betriebliche Altersvorsorge Mitarbeitervergünstigungen eine attraktive Umgebung mit vielen Freizeitmöglichkeiten und einer guten Anbindung nach Augsburg und München Manuela Albrecht Leitung Patientenabrechnung Tel. AIC: 08251 - 909 714 Tel. FDB: 0821 - 6004 376 Unsere Stellenausschreibungen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Die Kliniken an der Paar fördern die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit an den Kliniken an der Paar muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.