Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Medizinische Dokumentarin / einen Medizinischen Dokumentar (w/m/d)
für die Fachgruppe 42 „Versorgungsdaten“.
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.
Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr.
Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.
Die Fachgruppe Versorgungsdaten berät und unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) bei der Umsetzung des Krankenhausplans. Hierzu zählt insbesondere die Aufbereitung und Analyse der Daten gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG). Die Leistungsdaten werden durch die Fachgruppe aufbereitet und dem MAGS sowie den Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens als Analyse- und Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden verschiedene Sonderanalysen bereitgestellt, die Aufschluss über das Leistungsgeschehen geben.
Weitere Informationen zum LfGA NRW sowie zu den grundsätzlichen Aufgaben der Fachgruppe finden Sie unter .
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
* Aufbereitung, Plausibilisierung und Qualitätskontrolle der „§ 21-Daten“
* Unterstützung bei der fachlichen Weiterentwicklung der Datenbank zur Aufbereitung der „§ 21-Daten“ in Kooperation mit der Fachgruppe Informationstechnik
* Selbstständige Analyse und Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der Krankenhausplanung sowie Aufbereitung der Ergebnisse
* Durchführung von Anwenderschulungen
Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
Hochschulabschluss (Bachelor/FH-Diplom) in den Bereichen Medizinische Dokumentation, medizinische Informatik, Informationsmanagement oder vergleichbar.
Ferner werden folgende Kompetenzen vorausgesetzt:
* Sicherer Umgang mit der MS-Office Anwendung, insbesondere Excel, sowie mit der Statistiksoftware R,
* Programmierkenntnisse in Excel und R,
* Praktische Erfahrungen in der Anwendung von Datenbanksystemen (SQL),
* Umfassende Kenntnisse nationaler und internationaler Standards und Klassifikationssysteme (z.B. ICD-10, OPS, DRG),
* sehr gute Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems sowie seiner Strukturen und Akteure,
* analytisches und strategisches Denken,
* Kommunikations- und Verhandlungs- sowie Organisationsgeschick,
* ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit,
* Fähigkeit zur Mitarbeit im Team als auch selbstständiges Arbeiten.
Wünschenswert sind Erfahrungen in der interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Organisationen sowie Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Wir bieten:
* eine sinnstiftende Tätigkeit für die Themenfelder Gesundheit und Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen,
* einen krisensicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst einschließlich einer Zusatzversorgung (VBL) sowie einer jährlichen Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) für Tarifbeschäftigte sowie die Möglichkeit einer Verbeamtung bei Vorliegen der formellen und persönlichen Voraussetzungen,
* flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (z. B. Möglichkeit von Teilzeit und Telearbeit, Stundenausgleich durch Gleittage),
* Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf,
* Onboarding und umfassende Angebote für Ihre Personalentwicklung,
* ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit hoher Selbständigkeit in einem kollegialen und dynamischen Team,
* ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement sowie
* eine gute ÖPNV-Anbindung und kostenlose Parkmöglichkeiten.
Allgemeine Hinweise
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Bewerbungsverfahren
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum Ende der Bewerbungsfrist (s. oben rechts) mit aussagekräftigen Unterlagen ausschließlich per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei (max. 10 MB) unter Angabe der internen Kennziffer "2025-42-01" (bitte nur diese Zahlenkombination in die Betreff-Zeile eintragen) an:
Bewerbung@lfga.nrw.de
Bewerbungsunterlagen, die in anderen Dateiformaten übersandt werden, können leider ebenso wenig berücksichtigt werden wie nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen. Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen ebenfalls vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Dieses Einverständnis kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; am weiteren Verfahren nehmen Sie dann jedoch nicht mehr teil.
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