Stellenwert: - Besoldungsgruppe A 14 BremBesO –
Aufgaben:
· Mitwirkung bei Erstellung des Stunden- und Aufsichtsplanes
· Erstellung des Vertretungsplanes (in Absprache/Zusammenarbeit mit der Rektorin)
· Mitwirkung sowie Koordination des (offenen) Ganztags
· Unterstützung der Teams bei Kindern mit besonderen Verhaltensweisen mit individuellen Förderkonzepten im sozial-emotionalen Bereich
· Kooperation mit den Kindertagesstätten im Orts- und Stadtteil
* Vernetzung im Orts- und Stadtteil
* Koordination von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
* Koordination der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation der Unterrichtskonzepte der Schule
* Entwicklung und Koordination des Schulprogramms der Schule auch in Hinblick auf die inklusive Beschulung
* Weiterentwicklung der Curricula
* Koordination des Übergangs der Jahrgangsstufe 4 nach 5
* Personalentwicklung und Organisation von Teamarbeit
* Ausbildungskoordination
Änderungen der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung bleiben vorbehalten. Die/der Stelleninhaber:in kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Der/dem Stelleninhaber:in kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.
Bewerber:innen verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung teilzunehmen.
Voraussetzungen und Anforderungen:
Bewerben können sich Lehrkräfte, die
· über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern*:
o Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1) oder
o Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Lehramtstyp 2) oder
o Sonderpädagogische Lehrämter (Lehramtstyp 6)
und über eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung in der Primarstufe
oder über eine mindestens fünfjährige Unterrichtserfahrung in der Primarstufe mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in einem Lehramt eines Lehramtstyps 3,4 oder 5*
· sowie über Kompetenzen im Bereich der Inklusion, Partizipation und Diversität
verfügen.
* gemäß KMK-Beschluss „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein, Erfahrungen:
· in der Mitarbeit in Schulentwicklungsprozessen
· in der Anleitung von Personal (Referendar:innen, Werkstudierende, Praktikant:innen, Bundesfreiwilligendienstleistende)
Zudem erwarten wir folgende Kompetenzen:
· Personale Kompetenzen
· Sozial-kommunikative Kompetenzen
· Methodische Kompetenzen
Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.
Rechtliche Informationen:
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG) vom 28.06.2005 in der aktuellen Fassung.
Das Amt wird gemäß § 5 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit dauert 2 Jahre.
Gem. § 5 Abs. 3 BremBG darf in ein Amt mit leitender Funktion nur berufen werden, wer in dieses Amt auch als Beamter auf Lebenszeit berufen werden könnte. Dieses bedeutet, dass die Ämter, die bei regelmäßiger Gestaltung der Laufbahn zu durchlaufen sind, nicht übersprungen werden dürfen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Ausgewählte Tarifbeschäftigte werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert.
Frauen in Leitungsfunktionen:
Der