Leitung der Bauaufsichtlichen Verfahrensprüfung In dieser herausfordernden Position sind Sie für die Leitung des Fachgebiets Bauaufsichtliche Verfahrensprüfung verantwortlich. Sie klären bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Grundsatzfragen, bearbeiten Baugenehmigungsverfahren von Gewerbetreibenden und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Anträge nach BImSchG. * Führungskraft mit erfolgreich abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar, * fundierte Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Bereich des Bauordnungsrechtes und des Bauplanungsrechtes, Sie haben bereits Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder im Bauantragswesen gesammelt und besitzen eine sehr gute Deutschkenntnis (mindestens C2-Niveau gemäß GER). -----------------------------------, Zielgruppe, Beschreibung: