 
        
        Die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf sucht Meister/innen der Fachrichtungen Tischler, Schneider, Gebäudereiniger und Heizung und Sanitär im Werkdienst (m/w/d)
 
 Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf handelt es sich um eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges für männliche Gefangene. Zu besetzen sind mehrere Vollzeitstellen im hiesigen Werkdienst, insbesondere der Fachrichtungen Tischler, Schneider, Gebäudereiniger und Heizung und Sanitär. Die Einstellung erfolgt unbefristet im Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei der ausgeschriebenen Vollzeitstelle besteht eine tarifliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe EG S 8b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). 
 
 Kontrolle der Arbeitsmaterialien und Werkzeuge 
 Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss 
 abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis 
 als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt 
 Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union 
 Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team 
 Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis beim Umgang mit inhaftierten Personen – soziales Verständnis 
 Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 
 Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.