Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
IT-Spezialisten*innen/Informatiker*innen (m/w/d)
informationstechnische Überwachung
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen sowie persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe EG 12 TV-L.
Aufgrund des Erfordernisses umfangreicher Fortbildungen soll die Funktion mindestens für die Dauer von drei Jahren wahrgenommen werden. Soweit eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld der Telekommunikationsüberwachung/informationstechnische Überwachung vorliegt, ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TV-L vorgesehen. Bis zur Erreichung dieser dreijährigen Berufserfahrung, erfolgt zunächst eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L.
Zur Abteilung 4 „Cybercrime-Kompetenzzentrum“ des LKA NRW gehören u. a. Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, die Auswertestelle für Kinderpornografie, die landeszentrale IuK-Ermittlungsunterstützung, die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.
Der Aufgabenbereich des Dezernats 44 umfasst die informationstechnische Überwachung/Telekommunikationsüberwachung sowie die Digitale Forensik und Ermittlungsunterstützung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen u. a. die Unterstützung bei der Auswertung von Verkehrsdaten, die Analyse und Lösung besonderer Problemstellungen sowie die TKÜ-Überwachung in Sonderfällen. Darunter fallen insbesondere die Durchführung forensischer Untersuchungen nicht dekodierter Daten und die Umsetzung nicht-standardisierter TKÜ-Maßnahmen mit Spezialtechnik (u.a. „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“).
Entwickeln, Analysieren und Anwenden von IT-Anwendungen für nicht-standardisierte ITÜ/TKÜ-Maßnahmen
Mitwirken an Tagungen und Besprechungen sowie Projekt- und Gremienarbeit
Mitwirken an der Fortbildung
Abschluss eines Studiums (Bachelor bzw. entsprechender Hochschulabschluss) der Fachrichtung Informatik bzw. vergleichbarer technischer Fachrichtungen
A 11 LBesO A NRW und Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach A 12 LBesO A NRW sowie abgeschlossenem Studium (Bachelor oder FH) der Informatik, Elektrotechnik oder einer vergleichbaren technischen/naturwissenschaftlichen Fachrichtung
Fundierte Kenntnisse der aktuell im Internet genutzten Netzwerkprotokolle
Fundierte Kenntnisse zu aktuellen Betriebssystemen (Linux, Windows, Android, iOS)
Bereitschaft zur intensiven Fortbildung
Gute englische Sprachkenntnisse
Gute Fortbildungsmöglichkeiten
Ein modernes Arbeitsumfeld
Flexible Arbeitszeitmodelle
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Frauen werden nach Maßgaben des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir bemühen uns um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter im Sinne des § 2 SGB IX; Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten wir ein Eltern-Kind-Büro und Kinderferienbetreuung an.