Entgeltgruppe: S 15 TVöD-SuE Beschäftigungsart: unbefristet
Arbeitszeit: Vollzeit (39 Std./Woche)
Bewerbungsfrist: 4.1.2026
Mit in Kraft treten des Landeskinderschutzgesetzes NRW wurden den Jugendämtern neue Aufgaben zugewiesen. Insbesondere der Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz und in den Frühen Hilfen sowie die Verstetigung der Qualitätsdialoge im Kinderschutz sind dabei erklärtes Ziel.
Die Ausweitung und inhaltliche Ausgestaltung von Netzwerken im Kinderschutz für Bielefeld, sowie die Gestaltung von Qualifizierungsangeboten der Netzwerkteilnehmenden ist eine der wichtigen Aufgabe der Fachstelle Kinderschutz.
Das Team der Fachstelle soll personell aufgestockt und durch eine Fachkraft verstärkt werden.
Ihre künftigen Aufgaben
1. Federführung bei der Gründung und Ausgestaltung von Netzwerken im Kinderschutz gem. § 9 Landeskinderschutzgesetz inkl. Aufbau und Gestaltung der Netzwerke sowie Koordination von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen
2. Öffentlichkeitsarbeit zu Themen des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen inkl. Präsentationen für Netzwerkteilnehmende, Moderation von Netzwerktreffen etc.
3. Federführung bzw. Mitwirkung in Arbeitskreisen und Kooperationsgesprächen mit internen bzw. externen Partnerinnen und Partnern
4. Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Konzeptes Kinderschutz durch Prävention
5. Planung, Vorbereitung und Durchführung von Informations- und Qualifizierungsangeboten im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes
6. Beratung von internen und externen Kooperationspartnern sowie Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen des Kinderschutzes sowie über Unterstützungsmöglichkeiten und allen Fragen der Frühen Hilfen
Ihre Qualifikation
Das müssen Sie mitbringen
7. Sie haben ein Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (FH-Diplom oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen.
8. Alternativ verfügen Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik der Kindheit (FH-Diplom oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung, der Diplompädagogik oder Erziehungswissenschaften (Bachelor)
9. Praktische Erfahrung in Verfahren des Kinderschutzes gem. § 8a SGB VIII
10. Erfahrung im Auf- und Ausbau sowie der Koordination von Netzwerkstrukturen
Vorteilhaft sind
11. Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Präsentation in verschiedenen öffentlichen und internen Kontexten vor Publikum, einschließlich ausgeprägter DV-Kenntnisse sowie eines sicheren und präzisen Ausdrucks in Wort und Schrift
12. Erfahrung in der Moderation von Gruppen, Arbeitskreisen, Netzwerken etc.
13. Eine Ausbildung zur erfahrenen Fachkraft gem. § 8a SGB VIII
Überzeugen Sie uns auch mit diesen Kompetenzen
14. Ausgeprägtes Organisationstalent, Fähigkeit selbständig und strukturiert zu arbeiten, Kommunikationsfähigkeit sowie Fähigkeit sich und andere kritisch zu reflektieren
15. Fähigkeit und Interesse an der Entwicklung neuer Ideen und deren Umsetzung
16. Bereitschaft zur Teilnahme an Terminen, gelegentlich auch außerhalb der normalen Dienstzeiten