Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an beruflichen Schulen mit einer an der Arnold-Bode-Schule vorhandenen beruflichen Fachrichtung
* Mehrjährige Bewährung in der Ausübung einer Leitungsfunktion an einer beruflichen Schule oder in einer vergleichbaren Funktion in der Schulaufsicht
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
* umfassende Kenntnisse und Erfahrungen sowie Innovationsvermögen in den Bereichen Schulprogrammarbeit, Qualitätsmanagement, Erinnerungskultur sowie Unterrichtsentwicklung und ermöglichungsorientierter Lernkultur, auch im Hinblick auf die Implementierung digital gestützter Unterrichtskonzepte für individuelles Lernen in Präsenz und Distanz
* pädagogische und förderpädagogische Kompetenz, nachgewiesen durch mehrjährige Unterrichtserfahrung in verschiedenen Schulformen und Bildungsgängen der beruflichen Schulen, insb. auch in der Arbeit in und mit multiprofessionellen Teams
* Partizipativer und kooperativer Führungsstil, Integrations- und Konfliktfähigkeit, sowie ein differenziertes und klares Rollenbewusstsein
* offenes und positives Auftreten in Verbindung mit einer sehr guten Kommunikations-, Team- und Empathie-Fähigkeit
* sehr gute strategische Kompetenz und die Fähigkeit, Entwicklungspotenziale zur erkennen und fördern, u. a. im Bereich der Personalentwicklung sowie Personalgewinnung, angesichts sich wandelnder schulischer und überschulischer Rahmenbedingungen, verbunden mit hoher Planungs- und Organisationsfähigkeit
* Genderkompetenz als eine Grundlage zukunftsorientierter Schul- und Personalentwicklung
* mehrjährige und umfassende Erfahrungen in der Kooperation mit Sek.-I-Schulen (z. B. Gesamtschulen, Mittelstufenschulen), Förderschulen sowie Werkstätten für behinderte Menschen im Bereich der Berufsorientierung
* Erfolgreiche und durch Willkommenskultur geprägte Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten sowie mit externen Partnern, z. B. abgebenden und beruflichen Schulen, Schulträgern, Kammern, Betrieben, ABZ, Jugendämtern, Einrichtungen der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, Hessencampus Kassel, Universität Kassel, Fortbildungseinrichtungen
* Kenntnisse und Erfahrungen in der erfolgreichen Öffnung von Schule in den urbanen Raum im Bereich Kunst und Gestaltung ausgeprägte Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Vertretung der Schule nach Innen und Außen
* Kenntnisse und Erfahrungen in schulischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprogrammen sowie im Budgetwesen des großen Schulbudgets, sichere Rechtskenntnisse in allen Belangen der Schule, insbesondere im Bereich der selbstständigen beruflichen Schule (SBS)
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftig-ten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, un-abhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Ge-schlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
* Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
* Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen
* Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).
* Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
* Die Postanschrift des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden